„Es hat fast bis nach Bregenz gestunken“

67-jähriger Rentner für Aufzucht von Cannabis zu bedingter Haft verurteilt.
Feldkirch Ende Februar fand in Lochau ein Großeinsatz von gleich mehreren Polizeiinspektionen statt. Die Razzia im Haus eines 67-jährigen Pensionisten stand auf dem Einsatzplan, und die Beamten staunten dabei nicht schlecht: Im Wohnhaus des Rentners stießen sie auf eine Cannabis-Indoorplantage mit nicht weniger als 72 Jungpflanzen. Außerdem waren da noch ein Styroporbecher mit beinahe 1,8 Kilogramm bereits geerntetem Cannabiskraut und eine Pistole der Marke Tokarew.
Dem ebenfalls im Haus wohnenden Junior des 67-Jährigen konnte nur der Konsum nachgewiesen werden, doch der Senior muss sich beim Prozess am Landesgericht Feldkirch wegen der Verbrechen des Suchtgifthandels, der Vorbereitung des Suchtgifthandels und des Vergehens nach dem Waffengesetz verantworten.
Wer ist Doboslav?
„Was gibt’s da für eine Strafe?“, fragt der Angeklagte Richterin Nadine Heim, obwohl er sich von vornherein nicht schuldig bekennt, denn nicht ihm habe die Plantage gehört, sondern einem Mieter aus dem ehemaligen Jugoslawien namens Doboslav, angeblich aus Hohenems. Ein gar rätselhafter und dubioser Mieter, merkt Staatsanwalt Manfred Bolter an, weil dieser Doboslav einfach gar nicht existiert, wie er begründet. Keinem der Mitbewohner des Objekts war Doboslav nämlich jemals begegnet oder gar bekannt, auch Ermittlungen im Datenrückruf ergaben keinerlei Ergebnisse. „Er hatte einen separaten Eingang zum Haus und mir niemals seine Telefonnummer gegeben“, hält der Angeklagte diesem Vorwurf entgegen.
Auch die Pistole sei nicht in seinem Besitz gewesen. „Die hat auch einem anderen gehört, für den ich sie nur aufbewahrt habe und der nie mehr aufgetaucht ist.“
„Ist Ihnen eigentlich die Ungewöhnlichkeit Ihrer Geschichte bewusst?“, fragt jetzt die Richterin den Beschuldigten recht eindringlich.
„Was soll daran ungewöhnlich sein?“, kommt als lapidare Antwort.
Doch selbst Verteidiger Rechtsanwalt Stephan Wirth scheint mit Windmühlen zu kämpfen. Er stellt vor der Urteilsverkündung keine Beweisanträge, denn: „Wir haben einfach nichts!“, sagt er und spricht ebenfalls von einer dubiosen Geschichte. „Aber ich glaube meinem Mandanten, er ist überzeugend.“
Ein Schuldspruch
Staatsanwalt Bolter weist die Behauptungen des 67-Jährigen von vornherein ins Reich der Fantasie und sagt dem Beschuldigten: „Wissen Sie eigentlich, warum wir damals auf Sie gekommen sind? Das Cannabis in Ihrem Haus hat fast bis nach Bregenz gestunken.“
Der Lochauer wird im Sinne der Anklage schuldig gesprochen: auf vier Monate Haft, bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren, und eine Geldstrafe in der Höhe von 12.600 Euro lautet das noch nicht rechtskräftige Urteil.
