Höchstgericht bestätigt Vorarlberger Mindestsicherung

VN-Bericht vom 18. Jänner 2017 über die neue Mindestsicherung.
Verfassungsgerichtshof hat insgesamt wenig zu beanstanden.
Bregenz, Wien Nun ist es amtlich: Das Vorarlberger Sozialhilfemodell ist rechtskonform. Nachdem Vorarlbergs Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda zahlreiche Paragrafen beeinspruchte, wies der Verfassungsgerichtshof nun fast jede Beschwerde ab. Nur einen Punkt hob er auf.
Der Volksanwalt hatte einiges beeinsprucht. So sei etwa die Höchstgrenze der Wohnkosten gesetzeswidrig, da Wohnen in Vorarlberg teurer ist. Auch die Staffelung bei Mehrkindfamilien, den WG-Tarif und die WG-Pflicht sah Bachmayr-Heyda kritisch. Der Verfassungsgerichtshof teilt die Auffassung nicht: Alles rechtskonform und sachlich vertretbar. Dass auch der WG-Tarif verfassungskonform ist, kann Bachmayr-Heyda nicht nachvollziehen. „Wo ein WG-Bewohner 160 Euro pro Monat sparen kann, erklären die Richter nicht.“
Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) hingegen freut sich: „Das Erkenntnis zeigt, dass eine gewisse Differenzierung zwischen Asylwerbern und Einheimischen möglich ist.“ Auch Soziallandesrätin Katharina (Grüne) ist erleichtert: „Das Höchstgericht hat die Mindestsicherung bestätigt, jetzt können wir damit weiterarbeiten. Diesen einen Punkt werden wir korrigieren.“
Damit spricht Wiesflecker den Stichtag an. Asylunterkünfte zählen in der Mindestsicherung als Sachleistung. Sollten Asylberechtigte dennoch eine eigene Wohnung suchen, erhalten sie 280 Euro und kein weiteres Geld zum Wohnen. Diese Regel gilt für zwei Jahre und stellt quasi eine WG-Pflicht dar. Für Asylberechtigte, die vor dem 1. Jänner 2017 in einer Unterkunft lebten, galt die Zweijahresfrist erst ab diesem Stichtag. Der Verfassungsgerichtshof stellt nun fest: „Es ist kein sachlicher Grund erkennbar, weshalb von Personen, die am 1. Jänner 2017 diesen Status bereits erlangt hatten, ein unter Umständen wesentlich längerer Verbleib in einer Einrichtung der Grundversorgung verlangt werden dürfte.“
Vorbild für den Bund?
Auch das Thema Sachleistungen haben sich die Richter angesehen. Sie unterstreichen dabei die Stellungnahme des Landes. Wiesflecker betont: „Das Prinzip der Geldleistung wird gegenüber der Sachleistung bevorzugt. Aber wenn die Existenz gefährdet ist, kann man auf Sachleistungen übergehen.“ Also etwa bei Spielsüchtigen.
Nicht nur Vorarlbergs Sozialhilfe liegt beim Verfassungsgericht, Niederösterreichs Regel wollen die Richter frühestens im März behandeln. ÖVP und FPÖ bezeichnen Niederösterreichs Modell bekanntlich als Vorbild – inklusive Deckel bei 1500 Euro. Bachmayr-Heyda ist überzeugt: „Das Erkenntnis zeigt, dass sich die Regierung an Vorarlberg orientieren muss.“ Landeshauptmann Wallner sieht das ähnlich: „Jetzt warten wir mal ab. Unser Modell ist jedenfalls verfassungskonform, was die Bundesregierung berücksichtigen sollte.“ Landesrätin Wiesflecker hofft jedenfalls, dass das Vorarlberger Modell nun nicht geändert wird: „Die Abmachung der Landesregierung ist rechtskonform. Ich gehe davon aus, dass sich der Landeshauptmann an diese Abmachung hält.“
„Das Höchstgericht hat die Mindestsicherung bestätigt, wir können damit weiterarbeiten.“
„Wo ein WG-Bewohner 160 Euro pro Monat sparen kann, erklären die Richter nicht.“


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