Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Veto des Bundesrates

Vorarlberg / 28.12.2017 • 19:37 Uhr

Vergangene Woche wurde die Regierungserklärung im Bundesrat diskutiert. Die Bundesregierung zollte damit der Länderkammer im Parlament ihren Respekt. Sonst spielt der Bundesrat im Regierungsprogramm keine Rolle: Er wird in den 183 Seiten mit keinem Wort erwähnt (im Gegensatz zum Wort „Sicherheit“, das 170-mal vorkommt). Eines hat nämlich die gegenwärtige Bundesregierung mit allen ihren Vorgängerinnen gemeinsam: Sie hat kein Interesse, in ihren Vorhaben durch einen womöglich stärkeren Bundesrat eingebremst zu werden. Es bleibt hier also alles beim Alten.

Es könnte jedoch sein, dass der Bundesrat in der laufenden Legislaturperiode trotzdem eine wichtige Rolle spielen wird: Kompetenzverschiebungen von den Ländern zum Bund bedürfen in praktisch allen Fällen einer Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten. Dabei handelt es sich um eine der wenigen Zuständigkeiten des Bundesrates, bei denen ihm ein Vetorecht zukommt. Wie im Nationalrat, wo die Regierungsparteien für Verfassungsänderungen auf die Unterstützung der Neos oder der SPÖ zählen müssen, verfügen diese auch im Bundesrat nicht über die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Unter den
61 Mitgliedern sind 20 Sozialdemokraten und vier Grüne.

Dies bedeutet, dass eine Staatsreform nur gelingen wird, wenn ein sehr breiter Konsens erzielt wird. Das ist natürlich nichts Schlechtes, macht das Projekt aber nicht gerade leichter. Den in den nächsten Monaten anstehenden vier Landtagswahlen in Niederösterreich, Tirol, Kärnten und Salzburg kommt daher auch unter diesem Gesichtspunkt besondere Bedeutung zu: Verlieren Sozialdemokraten und Grüne an Mandaten, könnten sie sehr schnell unter die magische „Sperrminorität“ von 21 Mandaten fallen.

Wer weiß, vielleicht könnte sogar ein weiteres, in der Verfassungsgeschichte Österreichs noch nie praktiziertes Instrument künftig eine Rolle spielen: Ein Drittel der Mitglieder des Bundesrates kann eine Volksabstimmung über eine Verfassungsänderung verlangen. Zwar haben SPÖ und Grüne in der Vergangenheit wenig Interesse an Volksabstimmungen gehabt, aber das könnte sich ja situationselastisch entwickeln.

„Zwar haben SPÖ und Grüne in der Vergangenheit wenig Interesse an Volksabstimmungen gehabt, aber das könnte sich ja situationselastisch entwickeln.“

Peter Bussjäger

peter.bussjaeger@vn.at

Peter Bußjäger ist Direktor des ­Instituts für Föderalismus und ­Universitätsprofessor in Innsbruck.