Geld aus möglichst vielen Töpfen schöpfen

Die Abschaffung des Pflegeregresses wird nur bedingt wirksam.
schwarzach Pflegeregress weg, und das Geld bleibt in der Familie? Mitnichten. Trotz Abschaffung wird die Heimpflege für bedürftige Personen weiterhin kein Nullsummenspiel. Das Land will auch künftig aus allen Töpfen schöpfen, die Geld abwerfen. Das geht aus einem Schreiben der zuständigen Abteilung an Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften hervor. Demnach muss neben Pension oder Rente und dem Pflegegeld ebenso das Einkommen aus Vermögen zur Abdeckung der kostspieligen stationären Betreuung herhalten.
Unterschiedliche Auffassungen
Unter anderem betrifft dies auch Schenkungszinsen, wenn sie Unterhaltscharakter haben, sprich, der Heimbewohner über kein sonstiges Einkommen mehr verfügt. Bei diesem Punkt scheiden sich allerdings die Rechtsmeinungen. Juristen wie der Dornbirner Rechtsanwalt Stefan Denifl bezweifeln, dass diese Regelung hält. Selbst Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker ist sich nicht sicher. Die nun festgelegten Maßnahmen bezeichnet sie als Versuch, mit der nach wie vor unklaren Situation umzugehen. Denn mehr als die Abschaffung des Pflegeregresses hat der Nationalrat im Sommer nicht beschlossen. Es gibt bislang weder Lösungen für eine Gegenfinanzierung noch Übergangsbestimmungen. Letztere vermisst Katharina Wiesflecker besonders. „Deshalb war es notwendig, Klarheit zu schaffen und diese auf die vorhandenen Gegebenheiten abzustimmen“, sagt sie. Will heißen, das Land greift nach wie vor auf alles Monetäre von Heimbewohnern zu, was möglich ist.
Dazu zählen Zinsen aus Wertpapieren und Sparbüchern, Erträge aus Vermietungen und Verpachtungen, Versicherungsleistungen, Ausgedinge und Leibrente, Unterhalt von Ehepartnern oder eingetragenen Partnern und eben Schenkungszinsen. Wer also Mindestsicherung zur Finanzierung des Heimaufenthaltes eines Angehörigen beantragt, kommt auch nach dem 1. Jänner 2018 nicht umhin, die entsprechenden Angaben im Formular kundzutun. Stefan Denifl, der immer wieder mit Anfragen zu dieser Thematik konfrontiert ist, versteht, dass sich das Land möglichst viele Ersatzansprüche sichern will. Ebenso, dass laufendes Einkommen angetastet wird. Dass auch Schenkungszinsen darunterfallen sollen, kann er jedoch nicht nachvollziehen. Vor allem, weil dieses Vorhaben aus seiner Sicht juristisch alles andere denn hieb- und stichfest ist. Er rechnet für das kommende Jahr deshalb mit zahlreichen Verwaltungsverfahren. „Die sind vorprogrammiert“, meint er. Und: „Ich bin schon gespannt, wie das Landesverwaltungsgericht und die Höchstgerichte entscheiden werden.“
Wechsel in Mindestsicherung
Auch Katharina Wiesflecker weiß von einer starken Verunsicherung in der Bevölkerung. Im Grunde sei immer noch alles in Schwebe, weshalb sich das Land auf eine eigene Vorgehensweise verständigt habe. Immerhin gehen summa summarum an die 40 Millionen Euro durch den Wegfall des Pflegeregresses verloren. Laut Wiesflecker ist zudem damit zu rechnen, dass 2018 immer mehr Selbstzahler in die Mindestsicherung wechseln. Derzeit machen sie ein Viertel bis ein Drittel der Heimbewohner aus. Dann müssten weitere 20 Millionen Euro gegenfinanziert werden.
Um dem befürchteten Druck auf die Pflegeheime gegenzusteuern, sollen Aufnahmen künftig erst ab Pflegegeldstufe 4 möglich sein. Außerdem muss das regionale Case Management beigezogen werden. Daneben wird an der Personalschraube gedreht. So fordert Wiesflecker neben Maßnahmen zur Personalbindung eine rasche Aufstockung der Ausbildungsplätze an der Fachhochschule.