Prüfer nicht ganz zufrieden

Gemeinden haben erst 50 Prozent der Rechnungshof-Empfehlungen umgesetzt.
Bregenz Wenn in der Politik Konzepte und Visionspapiere erstellt werden, enden sie nicht selten in einer Schublade. Damit dies den Empfehlungen des Rechnungshofs nicht passiert, hat der Gesetzgeber Evaluierungsberichte vorgesehen. Drei Jahre nach den Kontrollen beurteilen die Prüfer, ob die Empfehlungen umgesetzt wurden. Kürzlich stand diese Nachkontrolle wieder an, am Mittwoch präsentierte der Landesrechnungshof das Ergebnis. Dessen Direktorin Brigitte Eggler-Bargehr betont: „Was die Umsetzung der Empfehlungen betrifft, hinken die Gemeinden dem Land hinterher.“
Der Evaluierungsbericht umfasst zehn Prüfungen; sechs Landes- und vier Gemeindeprüfungen (Bezau, Nenzing, Alberschwende und die Baurechtsverwaltungen). Der Bericht des Landes ist bereits seit einigen Wochen öffentlich, die VN berichteten. Auch den Gemeinden stellt Eggler-Bargehr ein gutes Zeugnis aus. „Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Gemeinden bemüht sind, Schulden zu reduzieren.“ Insgesamt haben die Gemeinden 50 Prozent umgesetzt, 16 Prozent noch nicht. Der Rest ist in Arbeit. Beim Land sind nur noch zwei Prozent der Empfehlungen offen, 62 Prozent sind bereits erledigt.
Eggler-Bargehr fährt fort: „Die Gemeinden haben vielfach nicht die Kapazitäten. Manchmal gehen aber auch die Meinungen auseinander. In Nenzing beispielsweise sind wichtige Empfehlungen zur internen Kontrolle noch nicht umgesetzt.“ So existieren in der Immobilien KG immer noch Einzelzeichnungsberechtigungen, was dem Vieraugenprinzip widerspricht. Die umfangreichste Prüfung war jene der sechs Baurechtsverwaltungen, in die gesamt 36 Gemeinden involviert sind.
Dass die Umsetzung am Ende eine politische Entscheidung bleibt, zeigt das Beispiel Blumenegg. 2016 bemängelte der Rechnungshof, dass manche Verwaltungen den Bauwerbern Pauschalen für die Hilfe von Gestaltungsbeiräten verrechneten. Die Prüfer verwiesen auf das Verwaltungsverfahrensgesetz, worin es heißt, dass die Behörde bestimmte Kosten selbst übernehmen muss. Auch Portokosten fallen darunter. Der Zusammenschluss Blumenegg blieb aber dabei. Im Evaluierungsbericht rechtfertigen sich die Verantwortlichen: „Diese Vorgangsweise ist eine weitverbreitete Verwaltungspraxis und entspricht den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.“ Eggler-Bargehr ergänzt: „Der Rechtmäßigkeit sollte die Vorgangsweise halt auch entsprechen.“
„Was die Umsetzung betrifft, hinken die Gemeinden dem Land hinterher.“
