Kontroverse um Schutz der Kanisfluh

Dass die Unterschutzstellung in Begutachtung geschickt wurde, begrüßen nicht alle.
Bregenz Angekündigt hatte er es bereits am Tag nach dem VN-Stammtisch im August 2017: Die dort vorgebrachte Idee, den gesamten Kanisfluh-Stock unter Naturschutz zu stellen, sei mehr als unterstützenswert. Er werde veranlassen, dass seitens der Umweltabteilung genau geprüft wird, ob die Voraussetzungen für eine Schutzgebietsverordnung vorliegen, teilte Landesrat Johannes Rauch damals mit. Nun, knapp zwei Jahre später, ist es tatsächlich so weit, zumindest fast. Am Dienstag hat die Landesregierung den Entwurf einer Verordnung zur Unterschutzstellung der Kanisfluh zur Begutachtung verschickt. Vorgesehen ist ein Landschaftsschutzgebiet mit einer streng geschützten Kernzone (siehe Grafik). Ein Kiesabbau, wie er von der Firma Rüf geplant war, sei damit erledigt, sagt Rauch. Die landschaftliche, forstwirtschaftliche und jagdliche Nutzung werde hingegen in keiner Weise eingeschränkt.
Zwei gegen eine
Während die geplante Verordnung im Mellauer und Schnepfauer Gemeindeamt begrüßt wird, zeigt man sich in Au noch immer “nicht unbedingt begeistert” davon. “Die größten Einschränkungen haben natürlich immer die Bewirtschafter”, skizziert Bürgermeister Andreas Simma. Es sei eine Landschaft, die bewirtschaftet werden muss, daher sollten dort auch gewisse Anpassungen und Entwicklungen möglich sein. “Die Flächen sind bisher sehr gut bewirtschaftet worden, sonst wäre die Gegend nicht in so einem super Zustand. Für die Leute, die da oben zu tun haben, ist es darum auch enttäuschend”, meint er. Ein weiteres Hauptproblem sieht er in der Freizeitnutzung, die in dem Entwurf außerhalb der bewirtschafteten Flächen kaum eingeschränkt oder geregelt werde.

Von der Mellauer Gemeindevertretung wird die Unterschutzstellung befürwortet, berichtet Bürgermeister Tobias Bischofberger. “Man hat probiert, es möglichst ,low level’ zu machen. Aus meiner Sicht wird die Alp-, Forst- und Landwirtschaft durch die Verordnung nicht beeinflusst.” Es gebe aber auch Grundbesitzer, die die Pläne kritisch sehen, da sie das Gefühl haben, dass man immer noch mehr regelt und den Alpbesitzern nicht vertraut, führt Bischofberger aus. Sein Amtskollege in Schnepfau, Robert Meusburger, hat im Vorfeld ebenfalls Gespräche geführt. Im Großen und Ganzen hätten die Grund- und Vorsäßbesitzer die Pläne positiv gesehen, da sie sich auf die land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung nicht auswirken. “Ich glaube, dass wir dadurch genau den niederschwelligen Schutz bekommen, den wir von Anfang an gefordert haben”, ergänzt er. Der Entwurf liegt bis 26. Juli in Au, Mellau und Schnepfau zur Einsicht auf. Anschließend soll die Verordnung von der Regierung beschlossen werden. Die Gemeinde Au kann wie alle anderen Bürger auch ihre Bedenken deponieren. “Das wird dann in einer Gesamtbetrachtung gewürdigt. Im Wesentlichen wird es aber so bleiben”, unterstreicht Rauch und spricht von einem überwiegenden öffentlichen Interesse.