20-Jähriger legte sich mit Wachebeamten an

Vorarlberg / 20.08.2019 • 11:00 Uhr
20-Jähriger legte sich mit Wachebeamten an
Vor Gericht meinte der 20-Jährige: „Ich war in meiner Jugend so oft im Gefängnis.“  EC

Mehrfach Vorbestrafter muss wieder in Haft. Dieses Mal sind es 21 Monate.

Feldkirch Der 20-Jährige sitzt nicht zum ersten Mal auf der Anklagebank. „Ich war in meiner Jugend so oft im Gefängnis“, meint er. Schuld seien die Drogen und ein gewalttätiger Vater.

In seiner Heimat, der Türkei, schlug der Vater die Mutter angeblich immer wieder. Die Frau sei dann mit ihren zwei Kindern zunächst in die Schweiz geflüchtet. Der Vater saß mehrfach in Haft. Als der Angeklagte zwölf war, habe man erstmals Kontakt zur Jugendwohlfahrt gehabt. So erzählt es jedenfalls Verteidiger Stefan Harg. Der Bub sei früh mit Drogen in Kontakt gekommen, bis 13 habe man ihn noch abhalten können, danach sei es rapide bergab gegangen, erzählt die Mutter. Mit 15 Jahren wurde bereits eine mehrjährige Haftstrafe verhängt. In Freiheit habe der Angeklagte versucht, eine Arbeit zu bekommen. Doch trotz unzähliger Bewerbungsschreiben hätten alle Angeschriebenen abgelehnt.

Strafe um Strafe

Beschaffungskriminalität, Suchtmittelmissbrauch – immer wieder geriet der Mann mit dem Gesetz in Konflikt. Auch ein Raub war dabei; drei Jahre Haft gab es dafür. Nun ist es auch wieder eine ganze Liste, was dem 20-Jährigen angelastet wird. Zum einen Suchtmitteldelikte, zum anderen eine versuchte schwere Körperverletzung. Während einer Schlägerei streckte ein Kumpel den Kontrahenten mit einem Faustschlag nieder, der Angeklagte trat daraufhin mit den Füßen in das Gesicht des am Boden liegenden Mannes, der dadurch eine Gehirnerschütterung und Schürfwunden erlitt.

Wache verletzt

In der Justizanstalt Gerersdorf, wo der Wiederholungstäter eine längere Zeit verbringen musste, gab es ein Gerangel. Als sich die Lage beruhigt hatte, kam es nochmals zu einem Kampf mit einem Wachebeamten. Der 20-Jährige verdrehte ihm die Schulter, die Sehne riss ein, sodass der Mann acht Monate lang arbeitsunfähig war.

Auch wenn das Gericht von der günstigsten Variante ausgeht, bleibt eine schwere Körperverletzung übrig. „Es war ein Reflex“, sagt der Beschuldigte.

Drogen aus Bosnien

Weiters bestellte der junge Mann bei einem Bekannten 150 Gramm Kokain. Der Lieferant bekam 500 Euro Anzahlung, zur Lieferung kam es dann aber nicht. Alles in allem findet der Richter 21 Monate Haft für angemessen. Erschwerend waren vor allem die Vorstrafen. Mildernd war unter anderem das Geständnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.