Gericht: Mit Spitzhacke gegen Zigarettenautomaten

16-Jähriger hielt gerichtliche Anweisung zu gemeinnütziger Arbeit nicht ein.
Feldkirch Im April vergangenen Jahres hatte der Teenager Lust, eine zu rauchen, doch bezahlen wollte oder konnte er nicht. Da kam ihm die Idee, einen Zigarettenautomaten in Hohenems aufzubrechen. Mit einer Spitzhacke bearbeitete er das Gerät, beschädigte es dabei, zu Zigaretten kam der Möchtegerndieb dennoch nicht. Den Schaden machte der bislang Unbescholtene gut, mit der Erbringung gemeinnütziger Leistungen haperte es allerdings. „Dafür gibt es Gründe“, so die Verteidigung beim Prozess am Landesgericht Feldkirch. Viel hätte nicht gefehlt, um ohne Vorstrafe zu bleiben.
1,75 Stunden zu wenig
Der Jugendliche wurde zu 30 Stunden Arbeit in einem Pflegeheim verpflichtet. Er begann seinen Dienst, erschien auch zu weiteren Einsätzen, doch dann beendete er seine Arbeitsleistungen. Der Grund sei der Wechsel von der Schule zur Lehre gewesen. Danach habe er nicht mehr so viel Zeit gehabt. Seinem Arbeitgeber wollte er nichts von seiner Zwangsverpflichtung erzählen, so die Begründung des jungen Mannes. Dann sei er im Heim gewesen, sein dortiger Ansprechpartner allerdings im Krankenstand. „Das war niemand, den man nicht ersetzen kann, es hätte bestimmt andere Ansprechpartner gegeben“, ist Staatsanwalt Markus Fußenegger überzeugt, dass dies nur eine faule Ausrede ist. Jedenfalls fehlen dem 16-Jährigen nun noch 1,75 Stunden zur Vollendung der strafrechtlich auferlegten Pflicht. Folge: Das Strafverfahren wird weiter fortgesetzt. Was für eine Lösung jetzt noch möglich ist, muss geklärt werden. „Sie hatten jetzt eineinhalb Monate Zeit, diesen Rest noch zu absolvieren“, ist der öffentliche Ankläger verärgert über die Entschuldigungen des Teenagers.
Gefährliche Drohung
Hinzu kommt, dass inzwischen ein weiterer Strafantrag wegen gefährlicher Drohung bei Gericht eingelangt ist. Hier geht es um eine Drohung mit dem Messer. Vorab wird der Vater befragt, ob er gewillt ist, gegen den Sohn auszusagen – oder ob er sich entschlagen will, was sein gutes Recht ist. „Nein, ich werde aussagen“, gibt der Vater zu erkennen. In dieser Angelegenheit muss sich der junge Mann allerdings mit seiner Verteidigerin noch vorbereiten. Da dieser Zwischenfall kurzfristig dazukam, wurde die vorgeschriebene Vorbereitungsfrist von acht Tagen nicht eingehalten, weshalb nicht verhandelt werden kann. Somit wird das „Paket“ von nichterbrachten Leistungen für den Zigarettenautomaten und die Sache mit der gefährlichen Drohung vertagt, eine Gesamtlösung soll dann gefunden werden.