Der Sozialbetrug, ein Dauerbrenner vor Gericht

Vier Fälle in einer Woche, ob Schlamperei oder Absicht, die Justiz hat jedenfalls viel zu tun.
Feldkirch Es sind meist sozial Schwache, die sich wegen Sozialbetruges auf der Anklagebank der Gerichte wiederfinden. Manchmal geht es um Leistungen aus der Grundversorgung, manchmal um Arbeitslosengeld oder andere Unterstützungen. Oft wird die Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit verheimlicht, der Übergang von Teilzeit- auf Vollzeitanstellung oder ähnliches. Schwierige Lebenssituationen wie Krankheit oder Scheidung, mitunter Vergesslichkeit oder Sprachschwierigkeiten umrahmen diese Fälle. Angeklagt ist fast immer Betrug, manchmal auch schwerer Betrug, je nach Höhe des erschlichenen Betrags. Auch die Fälschung von Dokumenten kann die Strafe nach oben treiben.
Hohe Beträge
In einer schwierigen Situation war auch ein 41-jähriger Unterländer, der jetzt wieder einen Job gefunden hat. Als er arbeitslos war, meldete er sich und bezog anfangs zurecht Arbeitslosengeld. Ihm wurde eine teilweise Behinderung bestätigt, er war psychisch angeschlagen, Selbstmordgedanken kreisten in seinem Kopf.
„Der Mann musste starke Medikamente nehmen, in all dem Durcheinander hat er das Melden seiner neuen Arbeitsstelle schlichtweg verschwitzt“, bat die Verteidigung das Gericht bei der Verhandlung um Nachsicht. 7439 Euro, die dem Mann nicht zustanden, wurden insgesamt an ihn überwiesen. 1200 hat er bereits zurückerstattet. In 300-Euro-Monatsraten muss er weitere 1800 Euro zurückbezahlen, der Rest ist Vereinbarungssache mit der Geschädigten. Im Rahmen einer Diversion einigt man sich auf 60 Stunden gemeinnützige Leistungen, zu erbringen sind sie innerhalb von vier Monaten. Geld hat der Mann kaum, er muss monatlich 500 Euro für einen Kredit zurückzahlen, 400 Euro werden für Alimente abgezogen. Doch der bislang unbescholtene Angeklagte sucht nach einem zweiten Job, um sein Einkommen aufzubessern. Ihm sei es wichtig, von den Schulden so rasch wie möglich wegzukommen, beteuert er. Dass er sich anstrengen muss, weiß er, immerhin hat sich ein Schuldenberg von 40.000 Euro angehäuft.
Hohe Schäden
Die Sozialämter melden derartige Fälle, die Staatsanwaltschaft muss ihnen nachgehen. Außerdem sind es hohe Summen, die auf diese Weise „verschwinden“. Im Oktober stand ein Nigerianer wegen unbefugten Kassierens von 25.000 Euro vor Gericht, im November ein afghanischer Asylwerber wegen 24.000 Euro. Kürzlich waren es knapp 50.000 Euro, vier Fälle von Sozialbetrug standen auf dem Verhandlungsplan. Die Beträge werden zurückgefordert. Dazu kommen Strafen und fallweise Gerichtsgebühren.