Wenn die Liebe an ihre Grenzen gelangt

Vorarlberg / 16.04.2020 • 22:55 Uhr
Die Grenzen nach Deutschland, Liechtenstein und in die Schweiz wurden dichtgemacht und damit zahlreiche binationale Paare getrennt. VN
Die Grenzen nach Deutschland, Liechtenstein und in die Schweiz wurden dichtgemacht und damit zahlreiche binationale Paare getrennt. VN

Nur wer einen Wohnsitz bei seinem Partner gemeldet hat, darf einreisen.

Wien, Hohenems Wie mache ich an der Grenze glaubhaft, dass ich jemanden in einem anderen Land liebe? Mit einer Wohnsitzbestätigung. Zumindest ist das die Auslegung der Vorarlberger Behörden. Möchte ein Mann aus Deutschland zu seiner Freundin nach Vorarlberg reisen, muss er bei ihr gemeldet sein. Eine Nebenwohnsitzbestätigung oder eine Heiratsurkunde reicht. Viel mehr Spielraum gibt es nicht.

Was ist glaubhaft?

Die Bewegungsfreiheit ist seit Ausbruch der Coronakrise deutlich kleiner geworden. Die Grenzen nach Deutschland, Liechtenstein und in die Schweiz wurden dichtgemacht. Ausnahmen gibt es unter anderem für Berufspendler. Seit 10. April darf auch einreisen, wer besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis vorlegen kann. Dazu zählt etwa der Besuch des Partners, heißt es im Sozialministerium auf VN-Anfrage. Eine Sprecherin des Ressorts erklärt, dass der Umstand einer grenzüberschreitenden Lebensgemeinschaft nicht zu beweisen, sondern lediglich glaubhaft zu machen sei: „Die Glaubhaftmachung ist vom individuellen Fall abhängig.“ Eine weitere Definition gibt es nicht. „Angesichts der unbestimmten Verordnungsregelungen hat der Bund den Gesundheitsbehörden einen gewissen Spielraum gelassen“, berichtet die Landespressestelle. Während etwa der Salzburger Polizei eine Passkopie und ein Meldezettel des Partners reicht, nehmen es die Vorarlberger Behörden genauer.

In erster Linie entscheidet ein Beamter der Bezirkshauptmannschaft, wer über die Grenze darf. Er agiert als Vertretung der Gesundheitsbehörde. Ist der Beamte nicht vor Ort, geht die Kompetenz auf das Bundesheer über. Die Soldaten haben klare Vorgaben. Bezüglich binationaler Paare wird laut Bundesheer auf einem Merkblatt festgehalten, dass nur einreisen darf, wer eine Wohnsitzbestätigung beim Partner in Vorarlberg hat.

Bloße Behauptung zu wenig

Ähnliche Informationen kommen aus den Bezirkshauptmannschaften. Die bloße Behauptung, eine Lebensgefährtin in Österreich besuchen zu wollen, reiche nicht mehr aus. Im Ministerium seien die Stimmen lauter geworden, die tatsächlich gewichtige Gründe zur Einreise gefordert hätten. Die Vorschriften wurden also verschärft. Ein Wohnsitznachweis ist ab sofort Pflicht. Auch eine Bestätigung der eingetragenen Partnerschaft, eine Eheurkunde oder ein Nachweis eines gemeinsamen Haus- und Wohnungsbesitzes sei möglich, heißt es von Landesseite. Vergangenes Wochenende hatten es noch einige Deutsche ohne diese Dokumente nach Vorarlberg geschafft.

Die ersten Liebende versuchen nun, einen Zweitwohnsitz bei ihren Lebensgefährten anzumelden. In der BH bremst man die Hoffnungen allerdings. Die Gemeinden seien bei der Genehmigung bereits zurückhaltender geworden.

Das Land weist darauf hin, dass sich die Einreisenden informieren sollten. Nach deutschen Vorgaben darf ein Besuch in Vorarlberg nicht länger als 48 Stunden dauern, ansonsten wird bei der Rückkehr Quarantäne verordnet. Der Schweizer Bundesrat vermeldete am Donnerstag, dass eine Ausreise grundsätzlich möglich sei. Vorausgesetzt, die österreichischen Behörden lassen die Eidgenossen überhaupt rein.