Mädchen wegen Werbung für den IS verurteilt

Zwei Schwestern und eine Freundin fanden Gefallen an Terrorinhalten.
Feldkirch Alle drei sind Staatsbürgerinnen der Russischen Föderation und noch sehr jung. Die Erstangeklagte 18, ihre Schwester 17 und die ehemalige Freundin der beiden ebenfalls 17 Jahre alt. Ihre Taten liegen zwei Jahre zurück. Was sie am Islamischen Staat so faszinierte, können sie bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch nicht mehr sagen. Aufmerksam geworden ist man auf das Trio, als es in einem Wiener Park beinahe vollständig verschleiert mit einer Flagge mit arabischen Schriftzeichen posierte. Eine Passantin meldete dies, der Verfassungsschutz sah sich die Schülerinnen genauer an. Bei der Drittangeklagten gab es eine Hausdurchsuchung. Die Handys der drei wurden unter die Lupe genommen.
„Schöne Melodien“
„Hintergrund ist, dass Österreich internationale Pflichten hat, wenn es um Terrorismusbekämpfung geht. Dazu gehört es auch, das Umfeld und allenfalls Vorbereitungs- und Unterstützungshandlungen zu untersuchen“, so Staatsanwalt Manfred Bolter im Eröffnungsplädoyer. Es geht um WhatsApp-Gruppen und Internetpostings. Vor Gericht scheinen alle drei nicht recht zu wissen, was sie da hin und her schickten. „Die Melodien der IS-Kampf-Naschids waren so schön und vom Text, ich kann nicht Arabisch, hab ich nur ‚Hoffnung‘ und ‚Mutter‘ verstanden. Da dachte ich mir, das kann nichts Böses sein“, sagt beispielsweise die Drittangeklagte. Dass bei der islamischen Musik im Hintergrund Schüsse zu hören sind, hat die Mädchen offenbar nicht irritiert. Die zwei Schwestern, die eine will Konditorin, die andere Zahnarzthelferin werden, geben sich ähnlich naiv.
Großer Wunsch
Die Drittangeklagte gibt an, dass sie sich eine eigene WhatsApp-Gruppe wünschte. Sie machte Werbung, war stolz auf Interessenten und postete verschiedene Inhalte, die normalerweise nur IS-Anhänger attraktiv finden. Die Mädchen fanden es vor allem eins – nämlich cool und aufregend. Dass die 17-Jährige in dieser Welt Probleme hat, liegt auf der Hand. Zwar ist sie freiwillig zum Islam konvertiert, aber sie fährt Snowboard, ist sportlich, geht gerne auch mit Männern aus, gibt einem Mann zur Begrüßung die Hand – eigentlich alles nicht vereinbar mit den Ansichten „echter“ IS-Anhänger.
Geld- und bedingte Haftstrafen
„So einfach strukturiert kann man gar nicht sein, dass man nicht weiß, dass der IS mordet und Anschläge verübt“, spricht sie der Schöffensenat dennoch wegen terroristischer Vereinigung und des Verbrechens einer kriminellen Organisation schuldig. Die Strafen: je 960 Euro und drei Monate bedingte Haftstrafe für die zwei Schwestern, 1440 Euro Strafe und vier Monate auf Bewährung für die Dritte im Bunde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.