Prozess nach „Menschenrechtsdemo“ in Bregenz

53-jähriger Teilnehmer wurde ausfällig und nun vor Gericht geladen.
Feldkirch Menschenrechte sind bedeutsam und auch Demokratie ist ein tragendes Prinzip unseres Staates. Dafür, so meinten einige Menschen im vergangenen Mai, müsse man sich einsetzen und auch demonstrieren. Die Veranstaltung wurde angemeldet, genehmigt und ging schlussendlich am Platz der Wiener Symphoniker in Bregenz vor dem Festspielhaus mit über 500 Teilnehmern über die Bühne.
Dem Ärger Luft gemacht
Doch einer regte sich bei dieser Veranstaltung fürchterlich auf und machte seinem Ärger auch gleich Luft. Der 53-jährige Fußacher wurde bei dieser Demonstration ausfällig.
Und das ausgerechnet gegenüber einem Hofrat. Dieser, ein leitender Polizeibeamter, wurde von ihm als „Pinkler“ beschimpft. Doch damit nicht genug, der Fußacher ergänzte noch: „Das ist das hässlichste Gesicht, das ich je gesehen habe“. Ebenfalls eine Äußerung, die der beleidigte Jurist nicht auf sich sitzen lassen will.
Stress bei der Polizei
Der Hofrat schließt sich dem Verfahren am Landesgericht Feldkirch mit 200 Euro an. Das Gericht kann den Schaden jedoch nicht so recht erkennen. Der Angeklagte war damals in der Landespolizeidirektion nochmals verbal außer Rand und Band geraten.
Dort bezeichnete er eine Beamtin als „kleines Miststück“, als er eine weitere Versammlung anmelden wollte. Er habe bereits gesagt, dass es ihm leidtue, so der Angeklagte. Auf eine weitere Entschuldigung ist er offenbar nicht scharf. Verantwortung übernimmt er jedenfalls, er sei aufgebracht gewesen. Auch der dritte Vorfall wird mit einer von Verteidigerin Olivia Lerch erbetenen Diversion mit erledigt. Dabei war der einstige Fußacher Bürgermeister Ernst Blum der Kontrahent des Verärgerten. Bei der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfenen Nötigung habe der Bürger den Bürgermeister mit dem Auto zum abrupten Abbremsen gezwungen. „Stimmt so nicht“, dementiert Lerch.
Der Mann sei zu Fuß auf den Bürgermeister zugelaufen. Hintergrund der aufgeheizten Stimmung war angeblich, dass der Angeklagte seit Monaten versucht habe, mit Blum zu sprechen. Dass sein Verhalten nicht richtig war, weiß der Angeklagte.
960 Euro Geldbuße
Mit 960 Euro Buße plus 100 Euro pauschale Verfahrenskosten ist die Sache für den Unbescholtenen ohne Vorstrafe vom Tisch. Eine weitere Nötigung oder Beleidigung darf er sich nicht leisten. Bezahlt er die auferlegte Summe nicht, wird das Strafverfahren fortgesetzt.