Gericht: Feuerschale, Wein und ein gebrochenes Bein

Vorarlberg / 21.10.2020 • 09:30 Uhr
Gericht: Feuerschale, Wein und ein gebrochenes Bein
Die angeklagte Familie wurde teilweise von den gegen sie erhobenen Vorwürfe freigesprochen. Eckert

Streit am Lagerfeuer hatte ein gerichtliches Nachspiel.

Feldkirch Die 46-jährige Zeugin klingt bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch nicht unglaubwürdig. Sie berichtet von einem Streit im Februar dieses Jahres. Tatort: Ihr Garten in Lustenau, wo sie mit einem Bekannten zur Mitternachtszeit gemütlich an einer Feuerschale saß, etwas trank. Plötzlich seien die drei Angeklagten, eine türkische Familie, in den Garten gestürmt, hätten geschimpft und geschrien, sie und ihren Bekannten angegriffen und verletzt. Die 46-Jährige hatte danach einen gebrochenen Unterschenkel, bekam eine Platte eingesetzt und muss nochmals operiert werden. Die Verletzung rühre von dem Stoß her, den ihre Nachbarin ihr versetzt habe. Sie sei deshalb vermutlich auf das Dreibein der Feuerstelle gefallen, genau kann sie es nicht mehr sagen, so die Zeugin.

Zweiter Verletzter

Der zweite Zeuge schildert ebenfalls heftige Attacken der Nachbarfamilie. Tritte, Schläge, Hiebe mit einem Holzstock. Auch er hatte angeblich Prellungen und Brandflecken am Gesäß. Er war in der Feuerstelle zu Sturz gekommen. „Diese Aussagen klingen stimmig, auch wenn sich ein paar Widersprüche darin finden“, so Richter Richard Gschwenter. Doch dann kommt das „andererseits“. Der 49-jährige Vater, dessen 41-jährige Frau und der 22-jährige Sohn schildern die Situation nämlich ganz anders. Der Nachbar habe ständig mit Handynachrichten genervt und sie dermaßen belästigt, dass das türkische Familienoberhaupt bereits wegen einer Affäre nachfragte. Daraufhin sei man in den Nachbargarten, wo die zwei angeblichen Opfer „gesoffen“ hätten. Möglicher wirklicher Hintergrund der Geschichte: sieben Jahre Nachbarschaftsstreit.

„Alles gelogen“

„Wir haben niemanden gestoßen, getreten oder geschlagen“, gibt die Familie an. Die Zeugen würden lügen. „Wieso saßen die nach dem Vorfall noch über drei Stunden im Garten und haben weiter gesoffen und gelärmt, wenn die sogar das Bein gebrochen hatte?“, fragt die Erstangeklagte. „Wir waren im Schock, mussten uns erst beruhigen“, so die Zeugin. Die Polizei vermerkte im Protokoll, dass der Sachverhalt aufgrund der Alkoholisierung beider Zeugen nur schwer zu klären gewesen sei. Verteidiger Ralph Vetter greift diese Notiz auf. 

Freispruch

Schlussendlich reicht die Beweislage nicht für einen Schuldspruch. Was die Körperverletzung betrifft, gibt es einen Freispruch. Übrig bleibt nur eine Drohung des Sohnes. Die gibt er zu und dafür muss der Vorbestrafte 4000 Euro Strafe zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.