Grabher warnt vor „Backen“ der FFP2-Maske

Die FFP2-Maske sei weit mehr als nur ein Stück Stoff.
Lustenau Die ab Montag gültige FFP2-Masken-Pflicht im Handel und öffentlichen Transportmitteln bringe eine besondere Tragweite mit sich, warnt Günter Grabher von der Grabher Group, die hinter dem Vorarlberger Mund-Nasen-Schutz steht. Denn eine FFP2-Maske ist eine klar in der Norm EN149:2001+A1:2009 definierte persönliche Schutzausrüstung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Dies bringt sogar Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche mit sich – selbst für Händler, betont Grabher. Schließlich verkauft man hier ein Stück Schutzausrüstung, das vor Gefahr und Tod schützen können muss.
Für entsprechend gefährlich hält er den Vorschlag des Instituts für Molekulare Virologie der Universität und FH Münster, FFP2-Masken für den privaten Gebrauch mehrmals im Backofen aufzubereiten. Denn die Forscher hätten die Funktionsweise der Masken zu wenig bedacht. „Die Maske lebt von der elektrostatischen Ladung, diese geht durch Feuchtigkeit verloren und kann durch Trocknen nicht wieder vollständig hergestellt werden“, erklärt der Textilexperte. Zu häufiges „Backen“ könne sogar gefährlich werden: „Das Material ist temperatursensibel, die Atemporen schließen sich beim Erwärmen.“ Dies könne zu Atemschwierigkeiten und Sauerstoffmangel führen.
Die Forscher begründen ihren Vorschlag damit, dass private FFP2-Masken einer geringeren Belastung ausgesetzt sind als im professionellen Bereich. Für den privaten Bereich gibt es jedoch einen weiteren Stolperstein: Die weitverbreitete KN95-Maske aus China ist keine FFP2-Maske. Eine FFP2-Maske erkennt man an folgenden Aufdrucken direkt auf der Maske:
- Ein Erkennungszeichen (Name, Logo) des Herstellers
- Die Typbezeichnung der Maske
- Die Nennung der Prüfnorm EN149 in der gültigen Form
- Den Aufdruck „FFP2 NR“ für einmal verwendbare Masken und „FFP2 R“ für wiederverwendbare Masken