Zulässigkeit des ­Lockdowns fraglich

Vorarlberg / 26.01.2021 • 22:36 Uhr
Bußjäger würde ein Impfgesetz befürworten. Es sei noch nicht zu spät.VN
Bußjäger würde ein Impfgesetz befürworten. Es sei noch nicht zu spät.VN

Je länger die Einschränkungen dauern, desto problematischer.

Wien Es stelle sich die Frage, ob die Einschränkungen im Lockdown überhaupt noch verfassungsrechtlich zulässig sind, sagt Verfassungsjurist Peter Bußjäger den VN. Je länger die Maßnahmen dauern, desto problematischer. Die Politik müsse Alternativen suchen. Es sei etwa möglich, jenen, die sich nicht testen lassen, Benachteiligungen zuzumuten. Außerdem wäre laut Bußjäger eine Bevorzugung von Geimpften und Genesenen zulässig, wenn von ihnen keine oder nur eine sehr geringe Gefahr ausgeht, das Virus weiterzuverbreiten. Der Verfassungsjurist spricht sich auch für ein Impfgesetz aus, sodass der Impfplan verbindlich wird.

 

Die persönliche Freiheit darf nur soweit eingeschränkt werden, wie es im öffentlichen Interesse notwendig ist. Ist der Dauerzustand im Lockdown noch gerechtfertigt?

Bußjäger Je länger der Lockdown dauert, umso problematischer wird der Grundrechtseingriff. Ein Stillstand von drei, vier Wochen ist etwas anderes als ein de facto Stillstand über mehrere Monate. Daher stellt sich die Frage, ob die Maßnahmen in der Form noch verfassungsrechtlich zulässig sind. Ich kann das als Jurist nicht abschließend beantworten. Dazu benötigt es auch eine fachmedizinische Expertise. Auf Grund der Mutation scheint aber Vorsicht geboten zu sein. Schon im Herbst haben wir erlebt, was passiert, wenn man die Zügel zu lange schleifen lässt. Da sind wir an einer Katastrophe vorbeigeschrammt.

 

Die Einschränkungen sind nur gerechtfertigt, wenn die Spitäler an ihre Kapazitätsgrenzen kommen. Reicht die Perspektive, dass es wieder so sein könnte, aus?

Bußjäger Je länger die Situation dauert, umso mehr muss man es drauf ankommen lassen, auch wenn das brutal klingt. Man kann die Bevölkerung nicht über Jahre in ihrer Freiheit und ihren Kontakten massiv beschränken. Wir dürfen uns nicht an diese Grundrechtseinschränkungen gewöhnen. Die Politik hat die Verpflichtung, Alternativen zu einer vollständigen Öffnung und zu einem vollständigen Lockdown auszuloten.

 

Ist Reintesten eine Alternative?

Bußjäger Ja. Die gesetzlichen Grundlagen gibt es jetzt und ich bin froh, dass sie geschaffen wurden.

 

Können Personen, die sich nicht testen lassen, benachteiligt werden?

Bußjäger Man kann jenen, die sich nicht testen lassen, Beschränkungen zumuten, und dadurch die Leute bevorzugen, die wieder an einem halbwegs geordneten öffentlichen Leben teilnehmen wollen. Sie müssten nur Testnachweise liefern.

 

Ist auch eine Bevorzugung von Geimpften möglich?

Bußjäger Ja. Es braucht nur eine gesetzliche Grundlage.

 

Hätten Menschen, die sich nicht impfen lassen, Erfolgschancen, wenn sie vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) ziehen, weil sie sich benachteiligt fühlen?

Bußjäger Nichtgetestete und Nichtgeimpfte hätten eine schlechte Chance, eine Benachteiligung beim Verfassungsgerichtshof mit Erfolg zu bekämpfen.

 

Wie ist es mit Geimpften und Genesenen, die sich nicht mehr an die Einschränkungen halten wollen?

Bußjäger Wenn sie eine Benachteiligung sehen, hätten sie bessere Chancen vor dem VfGH. Es gibt zunehmend Zweifel daran, dass sie gleich zu behandeln sind wie alle anderen.

 

Was ist Geimpften und Genesenen zumutbar?

Bußjäger Wenn von ihnen keine oder nur eine sehr geringe Gefahr ausgeht, das Virus weiterzuverbreiten, besteht kein Anlass, ihnen Beschränkungen aufzuerlegen und zum Beispiel eine Maske aufzuzwingen. Natürlich empfinden es manche als ungerecht, dass andere schon geimpft sind, während man selbst noch warten muss. Ausgangspunkt sind aber immer die Grundrechte des Einzelnen und sie dürfen nur soweit eingeschränkt werden, wie sie zur Verhinderung der Verbreitung des Virus erforderlich sind.

 

Würde ein aktueller Antikörpernachweis reichen?

Bußjäger Ja.

 

Wer müsste den Antikörpernachweis kontrollieren?

Bußjäger Der Nachweis könnte etwa eine Auflage für die Betretung des Handels oder der Gastronomie sein. Dieser wäre dann vom Inhaber der Betriebsstätte zu kontrollieren. Wenn er nicht kontrolliert, würde er sich strafbar machen.

 

Der Impfplan ist eine Empfehlung. Wäre eine Verbindlichkeit möglich?

Bußjäger Ein Impfgesetz wäre sinnvoll gewesen, um einen verbindlichen Impfplan inklusive Sanktionen und allfälliger Strafen festzulegen.

 

Ist es schon zu spät dafür?

Bußjäger Nein. Es wäre noch Zeit für ein Impfgesetz, nachdem es noch dauern wird, bis wirklich großflächig geimpft werden kann.

Der VfGH hat mehrere Regeln des Frühjahrs gekippt, etwa die Lockdown-Verordnung und die Maskenpflicht in den Schulen. Kritiker glauben, dass somit die aktuellen Maßnahmen verfassungswidrig sind. Sind sie das?

Bußjäger Der VfGH hat die Lockdown-Verordnung vom Frühjahr aufgehoben, weil es damals keine ausreichende gesetzliche Grundlage gab. Die Maskenpflicht in der Schule wurde aufgehoben, weil die Bundesregierung nicht vorlegen konnte, aus welchen Gründen sie damals die Verordnung als notwendig erachtet hat. Die Maskenpflicht ist also nicht automatisch verfassungswidrig. Es braucht nur eine ordentliche Dokumentation, die einen solchen Schritt begründet.

 

Hat sich die Qualität der Verordnungen verändert?

Bußjäger Es ist ein bisschen mehr Erfahrung und Routine in der Formulierung erkennbar. Insgesamt ist die legistische Qualität in der Verordnungen aber weiterhin schwach.