Auftakt für räumlichen Entwicklungsplan in Hörbranz

Vertreter der Marktgemeinde und des Büros stadtland thematisierten kürzlich die Projektschritte zur Erstellung des REP. mst
Marktgemeinde Hörbranz definiert langfristige bauliche und räumliche Ziele.
Hörbranz Hintergrund ist die Novellierung in der Vorarlberger Raumordnung. Dabei ist jede Kommune angehalten, einen räumlichen Entwicklungsplan (REP) bis Jahresende 2022 per Verordnung zu erlassen. Im Fokus stehen die aktive Bodenpolitik und die Sicherung von Flächen zur künftigen strategischen Entwicklung. Auch in Hörbranz zählt die Raumplanung zu einer facettenreichen und ganzjährigen Aufgabenstellung.
Sparsam bei Grund und Boden
Neben der in den letzten Jahren feststellbaren starken Zunahme an Wohngebäuden in Form von Einfamilienhäusern oder in verdichteter Bauweise gibt es aber auch leer stehende Objekte. Einerseits ist die Bevölkerungsentwicklung in der Marktgemeinde positiv und der Wohnraumbedarf steigend und andererseits geht es um den sparsamen Umgang mit Grund und Boden. Dabei ist der räumliche Entwicklungsplan ein aussagekräftiges Instrument zur Darstellung langfristiger baulicher und räumlicher Ziele.
Breiter Fokus
Im Kern besteht die Aufgabe darin, die planerische Ausweitung von Lebensgrundlagen für die Bevölkerung bei Wohn- und Arbeitsräumen sowie Flächen für die Freizeitgestaltung festzulegen und zu sichern. Dazu gehört auch die Erhaltung von Freiflächen für die bodenabhängige Lebensmittelerzeugung oder auch der Umgang mit dem charakteristischen Landschaftsbild. Die Entwicklung in den zentrumsnahen Siedlungsräumen oder in Randlagen, die Schließung von Baulücken, die Nutzung von unbewohnten Objekten, die weitere Fokussierung auf die verdichtete Bauweise auch in Form des gemeinnützigen Wohnbaus bilden bedeutende Inhalte des REP.
Fachliche Unterstützung
In Anbetracht des Zeithorizonts, der seitens des Gesetzgebers bis 2022 vorgegeben ist, hatte der neue Hörbranzer Gemeindevorstand die Vergabe zur fachlichen Unterstützung Mitte Jänner beschlossen. „Es geht jetzt darum, ein nachhaltiges Konzept im Zusammenwirken mit den Akteuren der Gemeinde, des beauftragten Büros und der Bevölkerung zu erarbeiten“, so Bürgermeister Andreas Kresser. Erste Inhalte dazu wurden als operativer Auftakt vor ein paar Tagen mit dem Team des Büros stadtland direkt im Gemeindeamt besprochen.
Verbindende Grundlage
In weiterer Folge sollen die orts-und landschaftsbildlichen Ziele mit Workshops und Begehungen in der Gemeinde analysiert und zu Papier gebracht werden. Ziel ist es, möglichst rasch eine strategische Plangrundlage zu erarbeiten, ehe die Gemeindegremien sowie das Land Vorarlberg letztendlich den Beschluss herbeiführen. Für die kommunalen Verantwortungsträger ist das REP eine transparente und verbindende Grundlage, für Widmungsentscheidungen in den nächsten zehn Jahren. MST