Gericht: Nach Beerdigungsfeier Sanitäter attackiert

Vorarlberg / 08.04.2021 • 11:00 Uhr
Gericht: Nach Beerdigungsfeier Sanitäter attackiert
Der 22-jährige kam an einer unbedingten Haftstrafe noch vorbei, 4800 Euro Geldstrafe muss er jedoch auf jeden Fall berappen. Eckert

Trunkenbold verletzte drei Rettungskräfte mit seinen Fäusten: Vier Monate Haft auf Bewährung.

Feldkirch Der 22-jährige Mann hat fünf Eintragungen in seiner Strafkarte. Nach der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch kommt die sechste dazu. „Wir kennen uns bereits“, gibt sich der Angeklagte zu Prozessbeginn offen. „Das ist meist kein gutes Zeichen“, entgegnet ihm Richter Richard Gschwenter. Körperverletzungen und Suchtmitteldelikte säumen den Weg des Arbeiters. Doch eigentlich war jetzt eine Zeit lang Ruhe. Im Jänner dieses Jahres schlug der Beschuldigte allerdings drei Rettungssanitäter während ihres Einsatzes. Und was noch viel erstaunlicher ist: Der Einsatz erfolgte nach einer Beerdigung. 

Unklare Situation

Ein Mensch war gestorben, Angehörige und Bekannte versammelten sich zu den entsprechenden Feierlichkeiten. Doch offenbar kam es trotz Trauerstimmung zu Meinungsverschiedenheiten. Irgendjemand hatte gesundheitliche Probleme, weshalb die Rettung gerufen wurde. Der 22-Jährige hatte zu viel getrunken und geriet außer Rand und Band. Deshalb rief man die Polizei. Der Notarzt versuchte im Gespräch mit dem Betrunkenen, den Sachverhalt zu klären, um die allenfalls medizinisch notwendigen Schritte einzuleiten. Mit vor Ort waren drei Rettungssanitäter, doch ihr Einsatz wurde von dem Alkoholisierten nicht geschätzt. Er attackierte die drei. 

„Es ist scheiße gelaufen, ich weiß, der viele Alkohol und alles, tut mir leid, Jungs“, entschuldigt sich der fünffach Vorbestrafte in Richtung Sanitäter, die als Zeugen in der zweiten Reihe sitzen. Dem ersten Opfer schmerzte der Unterkiefer nach dem Faustschlag, der zweite hatte eine Platzwunde an der linken Augenbraue und der Dritte ein Hämatom auf der linken Wange. Dafür stehen ihnen 400, 300 und 120 Euro zu, so der Richter. Für den Angeklagten steht einiges auf dem Spiel, ihm werden drei Körperverletzungen vorgeworfen. Diese wurden innerhalb der Probezeit begangen, er hat eine Bewährungsstrafe von vier Monaten offen. „Das wäre blöd, wenn ich jetzt ins Gefängnis müsste, weil ich doch jetzt einen Job habe. Aber wenn es nicht anders geht, muss ich es akzeptieren“, sieht er ein, dass es langsam bedrohlich eng wird. Doch er hat Glück, der Richter drückt nochmals die Augen zu und widerruft den Strafrest nicht. 

4800 Euro Strafe

Der Arbeiter kommt mit einer neuerlichen Bewährungshaftstrafe von vier Monaten davon. Allerdings muss er 4800 Euro Strafe bezahlen. Dazu kommen die insgesamt 820 Euro Schmerzensgeld für die drei Sanitäter plus die Kosten des Verfahrens. Mildernd war vor allem das reumütige Geständnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.