Klimaklage
Vor vier Jahren untersagte das Bundesverwaltungsgericht den Bau der 3. Piste beim Flughafen Schwechat, weil die damit verbundene Ausweitung des Flugverkehrs dem öffentlichen Interesse am Klimaschutz widerspreche. Die Aufregung war riesengroß. Die Richter wurden als weltfremd und wirtschaftsfeindlich bezeichnet und sogar des Amtsmissbrauchs bezichtigt. Der Verfassungsgerichtshof hob die Entscheidung nur kurze Zeit später als willkürlich auf. Den Verweis des Bundesverwaltungsgerichts darauf, dass sich die Republik Österreich in einem eigenen Bundesverfassungsgesetz zur Nachhaltigkeit bei der Nutzung der natürlichen Ressourcen bekennt und Klimaschutz ein Staatsziel in der Niederösterreichischen Landesverfassung darstellt, wischte der Verfassungsgerichtshof vom Tisch: Diese Staatsziele seien zu unbestimmt, um im Einzelfall Anwendung finden zu können.
„Eines ist klar: Die Bekämpfung der Klimakrise wird enorme Anstrengungen auf allen Ebenen des Staates erfordern.“
Und überhaupt: Bei der Anwendung des Luftfahrtgesetzes sei die Klimaverträglichkeit eines Vorhabens nicht zu prüfen.
Ein paar Jahre später hat das Thema Klimaschutz neue Brisanz erlangt. In verschiedenen Ländern wurden von Umweltverbänden und Aktivisten „Klimaklagen“ eingebracht, die sich gegen die Untätigkeit der Regierungen und der Gesetzgeber in der Ergreifung wirksamer Maßnahmen zum Schutz des Klimas richten. Sie sind dabei teilweise erstaunlich erfolgreich. Zuletzt hat das einflussreiche deutsche Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das deutsche Klimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig ist, weil es auch dem Art. 20a des Grundgesetzes widerspreche, wonach der Staat in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen hat. Die durchaus überzeugende Begründung: Die gegenwärtigen Anstrengungen seien zu gering und würden die Last der Bewältigung der Klimakrise auf künftige Generationen verschieben.
In Österreich befindet sich ein neues Klimaschutzgesetz gerade in Diskussion. Man hört von Strafsteuern, wenn bestimmte Ziele nicht erreicht werden, und von finanziellen Sanktionen für Bund und Länder. Eines ist klar: Die Bekämpfung der Klimakrise wird enorme Anstrengungen auf allen Ebenen des Staates erfordern. Zu hoffen ist auch, dass das Klimaschutzgesetz engagiertes und innovatives Handeln auf Länder- und Gemeindeebene belohnt und Untätigkeit auf allen Ebenen des Staates bestraft.
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus und Universitätsprofessor in Innsbruck.
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