“Tiere sind keine Möbel, die man einfach von A nach B bringt”

Gut Bozenau in Doren steht nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten vor der Räumung. Neuer Termin am 13. Oktober.
Doren Der idyllische Schein auf Gut Bozenau trügt. Seit Jahren herrscht hinter den Kulissen ein Rechtsstreit, der im Jahr 2016 in einer Räumungsklage gipfelte. Nun wird es auf Gut Bozenau endgültig ernst. Doch zurück zum Anfang: Seit 2006 Jahren betreiben Rudi Längle und sein Verein Tierhilfe Vorarlberg den Gnadenhof, beheimatet sind etwa 100 Tiere, die auf dem Hof ihren Lebensabend verbringen. Vor zehn Jahren wurde laut Hofbetreiber Längle mit dem damaligen Verpächter ein Kaufrecht vereinbart. “Im Jahr 2015 haben wir diesem mitgeteilt, dass wir den Pachtvertrag um ein Jahr verlängern wollen, bis wir kaufen können. In dieser Verlängerungsphase hat er alles seiner Tochter geschenkt”, berichtet Längle den VN. Der Tochter sei es egal gewesen, was mit ihrem Vater vereinbart worden sei, ist Längle erbost. Vor Gericht hätte sie zudem erklärt, nichts von dem Vertrag gewusst zu haben. Nach ein paar Monaten kam die Räumungsklage. Nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten fiel am 30. Juli dieses Jahres der Beschluss, dass der Hof bis zum 21. September geräumt werden muss.
“Tiere sind die Leidtragenden”
Wie Längles Anwalt Karl Schelling gegenüber den VN berichtet, sei inzwischen ein Räumungsaufschub gewährt worden. Der neue Termin ist für den 13. Oktober anberaumt. “Wir hoffen, dass wir eine Lösung finden, aber das ist nicht einfach. Die Leidtragenden sind leider die Tiere”, bedauert Schelling. Für Längle ist der Aufschub nicht die Lösung des Problems. “Das schaffen wir nicht. Tiere sind keine Möbelstücke, die man einfach in den Transporter lädt und von A nach B bringt”, klagt der Betreiber, der sich laut eigenen Aussagen seit drei Jahren erfolglos darum bemüht, einen neuen Standort zu finden. Längle hofft auf eine Lösung mit der Eigentümerin. Altlandesrat Erich Schwärzler habe er um Vermittlung geben. Zudem hat er direkt bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen um Hilfe gebeten. In dem Antwortschreiben, das den VN vorliegt, heißt es, dass das Amt des Bundespräsidenten nicht mit den Kompetenzen verbunden sei, gerichtliche Beschlüsse außer Kraft zu setzen. Es wurde empfohlen, mit dem Bezirksgericht Bregenz direkt Kontakt aufzunehmen. Die Präsidentschaftskanzlei habe an genannter Stelle ebenfalls aufmerksam gemacht, heißt es in dem Schreiben.
“Nicht nachvollziehbar”
Die Gegenseite lässt sich in diesem Fall durch die Anwaltskanzlei am Marktplatz – Bechtold und Wichtl Rechtsanwälte, vertreten. Dass es überhaupt zur Räumung komme und sich Längle nicht intensiv selbst über Jahre hinweg um alternative Standorte bemüht habe, sei nicht nachvollziehbar, erklärt Christian Wichtl auf VN-Anfrage. “Er musste schon seit Langem davon ausgehen, dass früher oder später in letzter Konsequenz die zwangsweise Räumung erfolgen würde.” Zudem sei die Tierhaltung nicht mit den Tierschutzanforderungen zu vereinbaren. “Die Eigentümer arbeiten intensiv mit den Behörden zusammen, um die Tiere an geeigneten Plätzen unterzubringen.”