Diebin (19) prügelte auf Ladendetektiv ein

Junge Frau mit Hang zum Alkohol steht vor der Wahl: Suchtberatung oder Gefängnis.
Feldkirch Im vergangenen Februar war die Frau wegen versuchter Nötigung am Landesgericht bereits verurteilt worden, dann später nochmals wegen Diebstahls. Mit ihrer neuerlichen Attacke auf einen Ladendetektiv handelte sie sich nun eine dritte Vorstrafe ein. Der Berufsdetektive GmbH muss sie zusätzlich 282 Euro an Aufklärungskosten bezahlen. Außerdem fasste Richter Dietmar Nußbaumer den Beschluss, dass die Frau zum einen Bewährungshilfe in Anspruch nehmen und zudem mit der Suchtberatung Kontakt aufnehmen muss. Das Problem des regelmäßigen Alkoholkonsums unterschätzt sie deutlich, wie sich auch im aktuellen Prozess zeigt.
Im vergangenen April stand die Frau wieder einmal unter Alkoholeinfluss, das sagt sie zumindest. Jedenfalls stahl sie in Feldkirch im Interspar eine Cola um 2,38 Euro und eine Packung Einwegbecher im Wert von 2,99 Euro. Der Kaufhausdetektiv sah der Diebin zu und hielt sie deshalb an. Das missfiel der Kundin und sie schlug ihm zwei Mal mit den Fäusten ins Gesicht. Sie traf seine Unterlippe, verletzt wurde der junge, sportliche Mann jedoch nicht, weshalb ihr nur versuchte Körperverletzung angelastet wird. Sie wollte ihn wegdrängen, was zusätzlich als Nötigung zu qualifizieren ist.
Auf gutem Weg
„Jetzt habe ich einen Job und mein Leben im Griff, arbeite in der Früh- und Spätschicht und verdiene 1400 Euro monatlich“, sagt die Angestellte.
„Ja, das ist ein guter Weg, aber wie sieht es mit dem Alkohol aus?“, will der Richter wissen. „Ich trinke nur noch in der Freizeit oder am Wochenende“, lautet die etwas eigentümliche Antwort. Am Wochenende, so gibt die Frau zu, trinke sie nach wie vor regelmäßig, allerdings nie im Dienst, nur wenn sie nicht arbeiten muss und frei hat. Das, so meint sie offenbar, sei durchaus möglich und keineswegs gefährlich. Doch der Richter weist sie darauf hin, dass sie dabei das Suchtpotenzial des Alkohols deutlich unterschätzt. Der Jugenderhebungsbericht bestätigt zwar, dass sie sich stabilisiert habe, doch das Erreichte scheint in Gefahr, weshalb neben einer Verurteilung zu acht Monaten Haft auf Bewährung und einer unbedingten Geldstrafe von 480 Euro auch eine Weisung ausgesprochen wird.
Die letzte Chance
Der Richter macht der Verurteilten klar, wie ernst die Lage ist: „Das nächste Mal führt kein Weg am Gefängnis vorbei. Ich empfehle Ihnen dringend, die Beratung in Anspruch zu nehmen.“ Dem Gericht wird monatlich Bericht erstattet. Erscheint die Frau nicht bei Bewährungshilfe und Suchtberatung, muss sie die acht Monate Bewährungsstrafe absitzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.