14 Kilo Drogen verkauft: Drei Jahre teilbedingte Haft

Vorarlberg / 25.09.2021 • 10:00 Uhr
14 Kilo Drogen verkauft: Drei Jahre teilbedingte Haft
Der von Rechtsnwalt Nicolas Stieger (l.) verteidigte Angeklagte (m.) bestritt Teile der Anklage. Eckert

37-jähriger, bislang unbescholtener Angestellter war mit Marihuana gut im Geschäft.

Feldkirch Bis 2016 war das Leben des jungen Türken, der nach seiner einvernehmlichen Scheidung seine Frau erneut heiratete, in Ordnung. Er hatte mit Drogen nichts am Hut. Doch 2016 kam er erstmals sporadisch mit Marihuana in Kontakt, konsumierte und organisierte in weiterer Folge auch die Weitergabe und landete nun schlussendlich vor dem Strafgericht in Feldkirch.

Seine Lieferanten und Abnehmer sind mittlerweile verurteilt worden, einer von ihnen sitzt fünf Jahre Haft ab. Um den 37-Jährigen dingfest zu machen, gab es zahlreiche Handyüberwachungen und Observationen. Zum Ein- und -verkauf ist der Mann vor Gericht prinzipiell geständig. „Die in der Anklage angegebenen Mengen sind in dieser Weise allerdings viel zu hoch“, sagt sein Verteidiger Nicolas Stieger.

Mengenabweichungen

Die Staatsanwaltschaft spricht von insgesamt knapp 14 Kilo Cannabis, die Verteidigung sieht die Weitergabemenge deutlich niedriger. Dass er in Summe knapp sechs Kilo weitergab, räumt der Angeklagte ein. Den Rest bestreitet er. Verkaufspreis: 4000 bis 4500 Euro pro Kilo, der Preis schwankte je nach Qualität.

Was er heftig verneint, ist das Wissen darüber, dass das minderwertige Kraut chemisch behandelt wurde. In der Branche durchaus üblich, öliges Konzentrat wird entweder auf minderwertige Ware aufgesprüht, um einen gewisse Mindestqualität zu erreichen. Oder man kann Kraut, das von Haus aus durchschnittlich wäre, im Handumdrehen in eine Topqualität verwandeln. „Ich wusste gar nichts von einem derartigen chemischen Verfahren“, beteuert der Beschuldigte. Wer mit derartigen Verfahren zu tun hat, muss sich neben dem Suchtmittelgesetz zusätzlich nach dem „Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz“ verantworten. Doch in diesem Punkt gibt es einen Freispruch. Der Senat glaubt dem Mann.

Große Probepackung

Ein Punkt betrifft ein „Missverständnis“. „Mein Mandant wollte eine Probe, weil eine vorhergehende Lieferung extrem schlecht war“, erklärt Stieger. Dass ihm die albanischen Lieferanten, die weder türkisch noch deutsch sprechen, daraufhin fünf Kilo lieferten statt einer Probe, könne dem Angeklagten nicht angelastet werden, so die Verteidigung. Der Senat schenkt der Verteidigung auch in diesem Punkt Glauben, die fünf Kilo werden dem Angeklagten nicht zusätzlich angelastet. Insgesamt gibt es drei Jahre Haft, zwei davon auf Bewährung. 54.800 Euro werden für verfallen erklärt, doch diese Forderung existiert nur auf dem Papier, der hoch Verschuldete wird dies nie bezahlen können. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.