Vier Jahre Haft für Kokaindieb

VN / 07.08.2025 • 16:20 Uhr
Gericht
Der Angeklagte vor der Verhandlung im Landesgericht Feldkirch. Eckert

Drogenabhängiger versuchte, im Kaplan-Bonetti Wohnprojekt Drogen zu stehlen.

Feldkirch Der 32-jährige Angeklagte hatte es schon einmal geschafft, clean zu bleiben. Er hat zwar zwölf Vorstrafen, aber viele davon sind schon lange her. Nun sitzt er allerdings wieder vor dem Schöffensenat. Versuchter schwerer Raub ist der Vorwurf, doch er hat Glück, das Gericht verurteilt ihn angesichts der Beweisergebnisse lediglich wegen versuchten Einbruchsdiebstahls. Der Tatort: ein Zimmer in einer Einrichtung der Wohnungslosenhilfe. Dabei handelt es sich um ein Kaplan-Bonetti-Wohnprojekt in Dorn.

Guter Eindruck

Vor Richter Peter Novak macht der junge Mann einen guten Eindruck. Er zeigt sich höflich und kooperativ. Im Gefängnis arbeitet er in der Wäscherei, kommt dort gezwungenermaßen vom Kokain los und ist gar nicht so unglücklich über diesen Aspekt. Der Schöffensenat glaubt seinen Ausführungen, dass er das Kokain im Zimmer des 35-Jährigen stehlen wollte. Das Messer hatte er dabei, um die Tür aufzubrechen. “Ich wollte nie jemanden verletzen, nicht einmal bedrohen. Ich ging davon aus, dass der Kollege nicht da ist. Ich klopfte sogar noch an der Tür”, erinnert sich der Drogenabhängige. Ein anderer Kollege aus der Einrichtung hatte ihm außerdem im Chat versichert, dass der Zimmerbewohner außer Haus sei.

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Völlig überrascht

Als der Mann schlussendlich die Tür offen hatte, war er total überrascht, dass der Bewohner zu Hause war und sich mit einer Krücke gegen den Eindringling zur Wehr setzte. Es kam zu einer Rangelei, bei der sich das Opfer unter Umständen sogar selbst versehentlich schnitt. Sogar das Opfer selbst bestätigt, dass ihn der Kontrahent nicht bewusst angriff und auch kein Kokain forderte. Der Vorfall blieb ohne größere Verletzungen, außer ein paar oberflächlichen Schnittwunden, die dem Angeklagten nicht angelastet werden. Wegen versuchten Einbruchsdiebstahls fasst er dennoch vier Jahre Haft aus. Die Strafe ergibt sich aus der neuen Strafe und 20 Monaten alter Bewährungsstrafe. Der Verurteilte hat Glück, dass nicht noch zusätzlich zwei Jahre offene Haftstrafe widerrufen wurden. Er akzeptiert die Entscheidung, Staatsanwalt Christoph Stadler kündigt allerdings Rechtsmittel an.