Bregenz gegen Weh vor Gericht

Vorarlberg / 11.11.2021 • 04:30 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Bregenz gegen Weh vor Gericht
Birgit Obernosterer-Führer für die Stadt Bregenz und Ludwig Weh (Neos) trafen sich am Mittwoch vor dem Landesverwaltungsgericht. VN/MIP

Verwaltungsgericht prüft Auskunftsbegehren von Neos-Stadtvertreter und Anwalt.

Bregenz Ist die Frage nun beantwortet? “Ja”, sagt die Vertreterin der Stadt Bregenz, Birgit Obernosterer-Führer. “Nein”, entgegnet Ludwig Weh, Anwalt und Ersatz-Stadtvertreter der Neos in Bregenz. Nach einer knappen halben Stunde schließt Richter Wilhelm Wachter die Verhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht in Bregenz. Die Protagonisten sitzen hier, weil Weh überzeugt ist, dass die Stadt ihm eine Auskunft verweigert. Das Gericht entscheidet nun, ob dem so ist.

Alles beginnt mit dem Personalwechsel an der Spitze der Bregenzer Verwaltung. Der damals neue Bürgermeister Michael Ritsch trennt sich von Amtsleiter Klaus Feurstein. Am 21. Dezember 2020 stimmt die Bregenzer Stadtvertreterung auf Neos-Antrag darüber ab, ob alle Personalentscheidungen in Gehaltsstufe 15 zukünftig die Stadtvertretung treffen muss. Die Abstimmung endet mit 18 zu 18 Stimmen, findet also keine Mehrheit. Dagegen legen die Neos bei der Bezirkshauptmannschaft erfolglos Beschwerde ein. Am 2. März 2021 wird auf der Webseite der Stadt Bregenz ein Artikel darüber veröffentlicht. Damit wird das nächste Kapitel eingeläutet.

Anwalt Weh will daraufhin per Anfrage an die Stadt wissen, wer für Veröffentlichungen auf der Webseite zuständig ist. Antwort: der Bürgermeister. Nun möchte er wissen, in welchem Auftrag der Bürgermeister handelt. Die Stadt sagt: im Auftrag der Stadt. Weh sagt: Das geht nicht. Ritsch dürfe nach außen nur im Auftrag des Stadtrates oder eines anderen Gremiums handeln. Also stellt er erneut eine Anfrage. Wieder sagt die Stadt: Ritsch handelt im Auftrag der Stadt. Auf eine weitere Anfrage verweigerte die Stadt die Auskunft, da ja alles beantwortet sei, wie Stadtjuristin Obernosterer-Führer am Landesverwaltungsgericht ausführt. “Können wir uns zumindest darauf einigen?”, fragt sie. Weh verneint: “Es ist nicht richtig beantwortet!” Beide Seiten beharren auf ihren Standpunkten. Die Entscheidung des Gerichts folgt schriftlich.

Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.