Nenzinger Grundstücksdeal wackelt

Paukenschlag in der Walgaugemeinde. Verkauf von Bauerngrund an Notar Kasseroler war nicht rechtens.
Bregenz, Nenzing Für 13.000 Quadratmeter landwirtschaftlichen Grund in Nenzing bleiben die Besitzverhältnisse ungeklärt. Wohl hatte Notar Egon Kasseroler, Bruder von Bürgermeister Florian Kasseroler, diese Liegenschaften in zwei Tranchen (12.000 Quadratmeter 2019, knapp 1000 Quadratmeter 2021) gekauft, doch jetzt ist dieses Geschäft wieder in Frage gestellt. Zum im Dezember 2019 bereits im Grundbuch eingetragenen Erwerb von 12.000 Quadratmetern Grund stellte die Grundverkehrskommission (GVK) des Landes per Bescheid lapidar fest: „Der Kauf entbehrt der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung.“
Der Erwerb einer weiteren knapp 1000 Quadratmeter großen landwirtschaftlichen Fläche durch Egon Kasseroler im Oktober des Vorjahres ist derzeit noch nicht einmal im Grundbuch eingetragen.
Kein richtiger Bescheid
Der Bescheid des Landes über den Grundstückskauf 2019 wurde den Betroffenen bereits am 3. März dieses Jahres zugestellt. Grund für den vorläufigen Entzug der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung: Die Grundverkehrskommission Nenzing stellte über den Vollzug des Geschäfts nur eine formlose Verständigung zu, aber keinen Bescheid unter Erfüllung der dafür geltenden Kriterien. „Weder liegen die Bezeichnung Bescheid oder eine Rechtsmittelbelehrung noch die Bezeichnung der Behörde vor“, hält die GVK des Landes in ihrem Bescheid fest.
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Was bedeutet dieser Spruch vom Land? „Die Angelegenheit wird erneut an die Grundverkehrskommission der Gemeinde Nenzing zur Begutachtung zurückgeleitet. Die kann dann natürlich wieder das Land mit der Angelegenheit befassen“, meint Johannes Schallert, der die Fragen rund um den Grundstücksdeal des Bürgermeister-Bruders aufgeworfen hatte. „Das werden wir auch genauso machen“, sagt Herbert Greussing, Vizebürgermeister und beim Grundstückdeal mit Egon Kasseroler Vorsitzender der Grundverkehrskommission, da sich Bürgermeister Florian Kasseroler aus Befangenheitsgründen in dieser Angelegenheit zurückgezogen hatte. Beim Erstellen des Gutachtens ist den Mitgliedern der örtlichen GVK ein Amtssachverständiger des Landes behilflich.
Greussing räumt mögliche Fehler ein. „Wenn dieser Bescheid nicht in Ordnung war, dann muss ich die Verantwortung für diesen Fehler übernehmen. Das tu’ ich auch“, sagt der Vizebürgermeister.
Schallert kann sich hingegen spitze Bemerkungen Richtung Verantwortliche nicht verkneifen. „Es ist lächerlich, dass die Grundverkehrskommission in Nenzing angeblich aus lauter Spezialisten bestehen soll, und dann fehlt es dort bereits an einfachsten Grundkenntnissen.“
Eine entscheidende Frage wurde von der zuständigen Oberbehörde des Landes indes noch nicht geklärt. Nämlich: Ist Egon Kasseroler Landwirt, um auch die Berechtigung zum Erwerb von landwirtschaftlichen Grund zu besitzen?
„Wenn der Bescheid nicht in Ordnung war, muss ich die Verantwortung übernehmen.“
