Bluttat in Schwarzach: Gutachten liegt nun vor

Die 37-jährige Mutter von sechs Kindern wurde auf ihre Zurechnungsfähigkeit untersucht.
Feldkirch Am 12. April kam es gegen 22.45 Uhr in Schwarzach zu einer Familientragödie. Eine sechsfache Mutter ersticht ihren Ehemann mit einem Küchenmesser mit zwanzig Zentimeter langer Klinge.
Der von der Elfenbeinküste stammende und seit 2009 in Vorarlberg lebende Mann verstirbt trotz intensiver Reanimation am Tatort. Das Opfer war leiblicher Vater von vier der sechs Kinder im Alter zwischen drei und 17 Jahren. Die Frau wird festgenommen. Sie schildert der Polizei ihre Sichtweise. Wie bei schweren Verbrechen üblich, wird auch hier ein Gerichtspsychiater zur Frage der Zurechnungsfähigkeit und der psychischen Situation der Täterin hinzugezogen. Eines scheint laut Reinhard Haller festzustehen: Die Frau war zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig, wusste also, was sie tat. Sie war im Großen und Ganzen imtande die Situation einzuschätzen und dieser Erkenntnis nach zu handeln.
Psychisch angeschlagen
Bereits im April war den Ermittlern klar, dass wohl Zerwürfnisse in der Ehe Hintergrund der schlussendlich tödlich endenden Auseinandersetzung waren. Das Gutachten spricht von „reaktivem Erschöpfungszustand“ und ebenfalls von ständigen partnerschaftlichen Auseinandersetzungen. An einer Geisteskrankheit oder einer sonstigen Störung, welche die Zurechnungsfähigkeit ausschließen würde, litt die Frau allerdings nicht. Ebenso wenig scheint ein Affekt vorgelegen zu haben, der die Zurechnungsfähigkeit ausschließt.
Ein „Rausch der Gefühle, welcher den Betreffenden quasi wie ein Strom mitreißt und ihm in dieser Situation kaum eine Alternative lässt“, kommt in der Praxis selten vor. Haller betont immer wieder, dass derart tiefgreifende Affekte äußerst selten sind. Dieses Kriterium wäre wichtig, um eine Tötungshandlung mehr dem Totschlag statt einem Mord zuzuordnen.
Keine Drogen
Bei der Tat waren weder Drogen noch nennenswerte Mengen Alkohol im Spiel. Das Gutachten spricht von „leicht berauscht“. Die sechsfache Mutter war, so die Zusammenfassung, in ihrer Zurechnungsfähigkeit durch ihren depressiven Erschöpfungszustand erheblich eingeschränkt, ausgeschlossen war die Zurechnungsfähigkeit jedoch nicht. Für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher lägen somit keine Anhaltspunkte vor.
Nun liegt der Ball bei der Staatsanwaltschaft. Sie entscheidet, was schlussendlich angeklagt wird. Bei Tötungshandlungen kommen Mord, Totschlag oder Körperverletzung mit tödlichem Ausgang in Frage.