Zu Schrott gefahrener Range Rover am Landesgericht

Gewalt und Verbrechen / 17.08.2025 • 13:51 Uhr
Prozess Totalschaden Range Rover
Am Fahrzeug entstand ein Totalschaden, auch eine Mutter und ihre Kinder wurden gefährdet. EC

Sechsfach vorbestrafter Angeklagter vor Landesgericht Feldkirch, doch die Beweislage war dünn.

Feldkirch Der junge Mann hat mehr als ein Dutzend Geschwister, der Vater sitzt in Haft, er selbst kämpft seit Langem gegen die Drogen- und Alkoholsucht. Und es ist knapp bei ihm, er sitzt tief im Sumpf der Abhängigkeit. Bezüglich der Drogen sind es auch die härtesten, die ihm sichtlich die Gesundheit und den Verstand zunehmend rauben. Eine Therapie stand bereits mehrfach zur Debatte, dann kam immer etwas dazwischen. Ausweis verloren, daher Themen mit der Versicherung, deshalb kein Therapieantritt. Alles scheint äußerst kompliziert.

Mühsam für alle

Beim ersten Termin erschien er gar nicht bei Gericht; beim zweiten kann die engagierte, junge Bewährungshelferin bewirken, dass der Mann kommt. Zwar etwas angetrunken und eine halbe Stunde zu spät, aber schlussendlich kann die Verhandlung abgeschlossen werden.

Anhand dieses Beispiels wird deutlich, wie anstrengend und aufwendig derartige Prozesse für alle Beteiligten sind. Richter Alexander Wehinger zeigt sich geduldig, Verfahrenshelfer Manuel Dietrich ebenfalls. Alle, auch die Zeugen, sind bereits zum zweiten Mal da.

Autoschlüssel verschwunden

Im November vergangenen Jahres verschwand offenbar bei einem Kollegen des Angeklagten der Autoschlüssel von der Kommode. In den frühen Morgenstunden gegen acht Uhr krachte der Geländewagen der Marke Range Rover in Lustenau in eine Gartenmauer und anschließend frontal in eine Straßenlaterne. Der Wagen blieb liegen und war danach schrottreif. Auch ein weiteres Auto wurde touchiert. Die damalige Lenkerin des beim Unfall beschädigten Fahrzeuges erzählt, dass sie bis Jänner auf das neue Auto warten mussten und eine Menge Scherereien und Ausgaben hatten. Erledigt hat das Ganze ihr Mann. Sie hatte die Kinder mit im Wagen, sie erlitten bei der Kollision einen Schock.

Nicht gefahren

Der 22-jährige Tschetschene sagt, dass er definitiv nicht gefahren sei. Zum betreffenden Zeitpunkt sei er wo ganz anders gewesen. Da der Chaoslenker nach dem Crash mit Mauer, Laterne und weiterem Wagen davonrannte und nicht ausfindig gemacht werden konnte, wird es schwierig mit den Beweisen. Spuren am Auto wurden keine gesichert, auch am Lenkrad nicht. „Das wäre das Einzige gewesen, was konkret weitergeholfen hätte“, so der Verteidiger.

Das Gericht sieht es ebenso und spricht den jungen Mann frei. Seine Bewährungshelferin steht ihm zur Seite, ist, so wie der Angeklagte auch, erleichtert über den Freispruch. Sie will alle Hebel in Bewegung setzen, dass der 22-Jährige endlich eine stationäre Therapie absolviert und den Teufelskreis von Drogen und Alkohol endlich durchbricht. Das Urteil ist rechtskräftig.