Schulsozialarbeit gesichert

Vorarlberg / 06.03.2023 • 19:41 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Schulsozialarbeit gesichert

Für die Bundesschulen in Vorarlberg wurden vier Stellen genehmigt.

Bregenz Die Entrüstung war ebenso groß wie die Enttäuschung, als im Sommer 2022 bekannt wurde, dass die mittleren und höheren Schulen aufgrund einer Gesetzesänderung ab dem neuen Schuljahr ohne Sozialarbeit auskommen müssen. Inzwischen gibt es jedoch eine Lösung. „Vorarlberg hat vier Stellen zugesprochen erhalten“, bestätigte Bildungsdirektorin Evelyn Marte-Stefani auf VN-Nachfrage. Es geht um jeweils zwei Schulpsychologen sowie Schulsozialarbeiter. Zwei Stellen sind laut Marte-Stefani bereits ausgeschrieben worden, die Ausschreibung der anderen Stellen erfolgt demnächst. Sie hofft, alle vier Positionen gut besetzen zu können, denn Fachpersonal ist auch in diesem Bereich knapp. Dem positiven Ende voraus gingen einige Interventionen im Bildungsministerium, aber: „Jetzt ist die Finanzierung gesichert“, kann Evelyn Marte-Stefani berichten.

Änderung mit Haken

Früher gab es das Bildungs-Investitionsgesetz (BIG), das alle Schultypen umfasste. Im vergangenen Jahr hat der Bund das Thema mit den Ländern dann neu verhandelt. Das Ergebnis: Die externe Schulsozialarbeit, einschließlich des „psychosozialen Unterstützungspersonals“, wurde im Finanzausgleichsgesetz (FAG) verankert, und zwar mit einer 50:50 Finanzierungsaufteilung. Es gab allerdings einen Haken. Das FAG schloss nur die Pflichtschulen ein. Die Bundesschulen blieben außen vor. Im Land regte sich Widerstand. Lehrer- und politische Vertreter äußerten harsche Kritik, aber auch Schulärzte liefen Sturm. „Jugendliche werden hier im Stich gelassen“, hieß es unter anderem in einem Schreiben an die Bildungsdirektion. Dabei sei ein breit aufgestelltes psychosoziales Unterstützungsangebot an Schulen essentiell für junge Menschen. Sie würden einen niederschwelligen und unkomplizierten Zugang zu Hilfsangeboten brauchen.

Notwendigkeit gestiegen

Nach weiteren Gesprächen kam schließlich doch noch eine entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung auf Basis des Finanzausgleichsgesetzes zustande. „Wir sind froh, dass es geklappt hat“, zeigt sich Evelyn Marte-Stefani zufrieden. Die Aufrechterhaltung der Schulsozialarbeit auch an Bundesschulen sei der Bildungsdirektion ein wichtiges Anliegen. Claudia Vögel, Direktorin der HTL Bregenz, freut sich ebenfalls über die Einigung, denn: „Die Notwendigkeit für Schulsozialarbeit ist gestiegen“, begründet sie. Ihr Wunsch wäre es, einen Schulsozialarbeiter zweieinhalb Tage pro Woche fix an der Schule zu haben. Der Plan sieht vor, dass die Schulen ihren Bedarf anmelden und diesen durch ein Gremium zugeteilt bekommen. Zuerst müssen aber die Stellen besetzt werden.

Erstanlaufstelle

Das Unterstützungssystem für die Schulen umfasst ganz allgemein den Schulpsychologischen und Schulärztlichen Dienst, die Schulsozialarbeit, die Pädagogische Beratung sowie die Social Networker mit klaren Aufgabenfeldern. Die Schulsozialarbeit ist für die Sicherstellung einer psychosozialen Erstanlaufstelle, die professionelle Bearbeitung psychosozialer Themenstellungen und gegebenenfalls die Weitervermittlung an externe Beratungsstellen zuständig. Das Tätigkeitsfeld von Schulpsychologen beinhaltet zusätzlich zur psychosozialen Beratung die Bildungsberatung, Lernberatung, das Lehrercoaching und die Kriseninterventionen. VN-MM

„Die Aufrechterhaltung der Sozialarbeit auch an Bundesschulen ist uns ein Anliegen.“

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