Zeitungsverband stellt Forderungen zur ORF-Reform

VÖZ veröffentlicht dazu ein Fünf-Punkte-Programm.
Schwarzach, Wien Die Diskussionen ebben nicht ab. Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) zeigt sich weiterhin unzufrieden mit der in Begutachtung befindlichen ORF-Gesetzesnovelle. Nach der traditionellen Vorstandsklausur Anfang der Woche formulierte er ein Fünf-Punkte-Programm. Der Verband bekennt sich zum dualen Mediensystem und anerkennt die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der Sicherung fairer Rahmenbedingungen für die Koexistenz und den publizistischen Wettbewerb zwischen dem ORF als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt und den privaten Medienunternehmen verlegerischer Herkunft stehe die Novelle zum ORF-Gesetz entgegen.
Der VÖZ fordert, dass die aktuellen Programm- und Sendungsangebote in Hinblick auf den öffentlich-rechtlichen Auftrag des ORF evaluiert werden. Angebote, die keinen öffentlich-rechtlichen Mehrwert für das Publikum aufweisen, sollten dem privaten Mediensektor zugewiesen werden. Diese Verringerung des Programms- und Sendungsangebots entspricht der europäischen Entwicklung. Neben einer ebenfalls höchst notwendigen Straffung der Strukturen hätte das auch einen verminderten ORF-Beitrag zur Folge. Zur notwendigen Gremienreform gehörte auch eine Entpolitisierung und Verkleinerung des Stiftungsrates.
Beschränkungen gefordert
Der ORF darf laut Gesetz bereits heute eigentlich kein vertiefendes, zeitungsähnliches Textangebot machen. Die Realität sieht anders aus. Daher fordert der Verlegerverband in seinem Fünf-Punkte-Programm einen eindeutigen Fokus auf audiovisuellen Content auf der „Blauen Seite“: Die tägliche Überblicksberichterstattung hat aus audiovisuellen Beiträgen zu bestehen, die dazugehörigen Begleittexte sollen in Zukunft 300 Zeichen nicht überschreiten dürfen. Damit dies eingehalten wird, sollte nach dem Vorbild Deutschlands eine paritätisch besetzte Schlichtungsstelle aus Mitgliedern der Zeitungs- und Zeitschriftenverlegerverbände und dem ORF-Direktorium geschafften werden. Um allfällige Verstöße gegen diese Rahmenbedingungen auch ahnden zu können, braucht es zudem ein Verbandsbeschwerderecht gegenüber der KommAustria.
In Zusammenhang mit den Forderungen nach mehr „Online Only“-Content warnt der VÖZ vor einem Wildwuchs an eigenständigen und von einer konkreten Sendung losgelösten Inhalten: Auch in Zukunft soll das Prinzip der Programmbegleitung gelten und auch „Online Only“-Veröffentlichungen sollten einen konkreten Programmbezug aufweisen müssen.
Angesichts der öffentlich-rechtlichen Verantwortung des ORF erachtet der VÖZ zudem eine wirksame Beschränkung der Werbung für angebracht. Sonderwerbeformen wie Product- und Themenplacement sollten dem ORF künftig untersagt werden, da sie nicht mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag in Einklang stehen. Auch für Aktivitäten auf Social-Media-Plattformen sollen künftig keine öffentlichen Mittel mehr aufgewendet werden, einzelne Ausnahmen könnten im Rahmen des Bildungsauftrags gewährt werden.
VÖZ ist für Gespräche offen
Darüber hinaus hält der VÖZ fest, dass er auch weiterhin für ernsthafte Verhandlungen zum ORF-Gesetz zur Verfügung steht. Die Aussagen von Bundeskanzler Karl Nehammer vom 3. Mai, dass „im Vorfeld intensiv mit den Verlegerinnen und Verlegern verhandelt“ worden sei, stößt auf Unverständnis. „Weder der VÖZ noch einer seiner Vertreter waren in ernsthafte Verhandlungen eingebunden“, sagt VÖZ-Präsident und Styria-Vorstandsvorsitzender Markus Mair. „Der Prozess war von Geheimniskrämerei mit spärlichen und selektiven Informationshäppchen gekennzeichnet. Faire und offene Verhandlungen mit den betroffenen Stakeholdern sehen definitiv anders aus.“
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