Stadttunnel Feldkirch: Kein Grund für Baustopp

Vorarlberg / 06.06.2023 • 18:35 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Die Bauarbeiten beim Feldkircher Stadttunnel, hier in der Felsenau, liegen laut den Betreibern im Zeitplan.<span class="copyright"> Vn/Steurer</span>
Die Bauarbeiten beim Feldkircher Stadttunnel, hier in der Felsenau, liegen laut den Betreibern im Zeitplan. Vn/Steurer

Landesrat Marco Tittler betont, dass sämtliche Vorgaben des rechtskräftigen UVP-Bescheids für den Stadttunnel Feldkirch eingehalten werden und unterfertigte Vereinbarungen mit den Grundbesitzern in allen Bauabschnitten vorliegen.

Feldkirch, Bregenz Ende April forderte die Initiative Transform einen Baustopp für den Stadttunnel Feldkirch, da noch Zustimmungen von Grundstückseigentümern für den Tunnelast in Feldkirch fehlten und aufwendige Enteignungsverfahren erforderlich seien. Andreas Postner, Sprecher der Initiative und ehemaliger Sprecher der Vorarlberger Grünen, legte ein Schreiben eines Feldkircher Rechtsanwalts vor, in dem ein Baustopp gefordert wurde.

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Laut dem Anwalt haben mindestens zwei Grundeigentümer den Dienstbarkeitsvertrag für den Tunnelbau unter ihrem Grundstück nicht unterschrieben. Der Anwalt behauptet, dass durch die bereits begonnenen Bauarbeiten gegen die Auflagen der UVP-Behörde verstoßen wurde.

Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch leitete das Schreiben des Anwalts an die zuständige UVP-Behörde weiter, die Abteilung Verkehrsrecht im Amt der Landesregierung. Diese prüfte die Angelegenheit. Der zuständige Landesrat Marco Tittler (ÖVP) betont nun in einer Anfragebeantwortung, dass in allen Bereichen, in denen gebaut wurde oder wird, unterfertigte Vereinbarungen mit den Grundbesitzern vorliegen und somit sämtliche Vorgaben des rechtskräftigen UVP-Bescheids eingehalten werden.

Stadttunnel Feldkirch: Kein Grund für Baustopp

Das für den Stadttunnel Feldkirch notwendige UVP-Verfahren habe mehrere Instanzen durchlaufen und ist in der Folge vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) geprüft worden. Damit sei der bestätigte UVP-Bescheid des Landes rechtskräftig. Bereits während des UVP-Verfahrens wurden mehrmals von Projektkritikern Anträge auf „aufschiebende Wirkung“ gestellt, die jedoch von den zuständigen Behörden und Gerichten zurückgewiesen wurden. “Somit hat die Bauherrengemeinschaft – bestehend aus Land Vorarlberg, Stadt Feldkirch und Vorarlberg Netz – zu Recht mit den vorbereitenden Baumaßnahmen begonnen”, heißt es in einer Aussendung. “Es besteht keine Veranlassung für einen Baustopp, da Vereinbarungen mit den Grundbesitzern in den betroffenen Bereichen vorliegen.”

Landesrat Marco Tittler. <span class="copyright">VN/Harz</span><p class="caption">
Landesrat Marco Tittler. VN/Harz

Die UVP-Behörde vertrete die Auffassung, dass die etappenweise Umsetzung zulässig ist, sofern die dinglichen Rechte in jenem Umfang erworben und nachgewiesen wurden, als diese für die jeweilige Bauphase erforderlich sind. Die Arbeiten würden darüber hinaus unter Berücksichtigung zahlreicher Auflagen zum Schutz des Trinkwasser-Reservoirs durchgeführt werden, und es seien keine Schäden durch die bisherigen Sprengungen feststellbar.

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Postner beharrt darauf, dass die Position des Landes rechtlich nicht haltbar sei: “Es handelt sich beim Stadttunnel eindeutig um ein Gesamtprojekt”, sagt Postner. Dass es sich bautechnisch zergliedern lasse, sei nach Auffassung der Tunnelgegner rechtlich irrelevant. “Alleine, dass die Betreiberseite zwei Monate für die Beantwortung gebraucht hat, spricht für sich.”

Das mehrstufige Vergabeverfahren soll in wenigen Wochen gestartet werden. <span class="copyright">VN/Steurer</span>
Das mehrstufige Vergabeverfahren soll in wenigen Wochen gestartet werden. VN/Steurer

Bauarbeiten im Zeitplan

Unterdessen liegen die Bauarbeiten laut Land im Zeitplan. Für den Erkundungsstollen Tisis wird eine Fertigstellung vor Weihnachten 2023 anvisiert. Etwaige Restarbeiten sollen im Frühjahr 2024 durchgeführt werden. Derzeit werden die Ausschreibungsunterlagen für das Hauptbaulos vorbereitet. Das mehrstufige Vergabeverfahren soll in wenigen Wochen gestartet werden. Mit der Vergabe der Bauleistungen wird Anfang 2025 gerechnet.

Unter Berücksichtigung der jüngsten überdurchschnittlichen Baukostenentwicklung wurde die Kostenschätzung für den Stadttunnel Feldkirch im Mai 2022 durch ein externes Bauwirtschaftsbüro aktualisiert. Die zu erwartenden Kosten liegen bei gut 300 Millionen Euro. Alle bis jetzt durchgeführten und abgerechneten Teilbaulose lagen laut Land innerhalb der Kostenprognose.

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