Regenbogenfahne und Luxus-Kopfhörer gestohlen

Jugendlicher Angeklagter stand wegen mehrerer Delikte vor Gericht.
Feldkirch Am Landesgericht Feldkirch fand sich ein 16-jähriger Unterländer vor Richter Martin Mitteregger auf der Anklagebank wieder. Dem derzeit arbeitslosen Jugendlichen wurde zur Last gelegt, in Hard die Leiterin eines Jugendtreffs bedroht und danach eine Regenbogenfahne entwendet zu haben. Zudem soll er bei einem anderen Vorfall Kopfhörer im Wert von 350 Euro aus dem Schlafzimmer seines Opfers gestohlen haben.
Geständiger Angeklagter
Ohne Umschweife räumte der Angeklagte die Vorwürfe ein, zeigte Reue und gestand, sein Opfer mit den Worten „Ich klatsch dich gleich weg!“ bedroht zu haben. Er bestätigte ebenfalls den Diebstahl der Regenbogenfahne und der Kopfhörer. Die genauen Beweggründe für sein Verhalten konnten in der Verhandlung jedoch nicht erörtert werden.
Sebastian Smodic, Verteidiger des Angeklagten, regte angesichts des jugendlichen Alters und des Geständnisses seines Mandanten die Möglichkeit einer diversionellen Lösung an. Ein Jugenderhebungsbericht unterstützte diesen Vorschlag. Richter Mitteregger entschied schließlich, von einer strafrechtlichen Verfolgung abzusehen und dem Jugendlichen eine zweite Chance zu geben. Das Ergebnis: 35 Stunden gemeinnützige Arbeit innerhalb der nächsten fünf Monate. VN-jma
Stichwort
Diversion
Die Diversion ist eine Maßnahme aus dem Strafrecht, bei der auf ein Strafverfahren verzichtet wird. Das heißt, es erfolgt kein Schuldspruch und nach Abschluss gibt es keinen Eintrag im Strafregister.