Tierhalter ließ zwei leidende Kühe unbehandelt

VN / 03.12.2025 • 11:45 Uhr
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eckertEiner der beiden Angeklgten bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch.

Transporteur fuhr ein Tier mit Schmerzen noch zur Schlachtung nach Salzburg.

Feldkirch Am Landesgericht Feldkirch mussten sich zwei Männer im Alter von 41 und 44 Jahren verantworten. Dem Jüngeren wurde vorgeworfen, dass er keinen Tierarzt holte, um zwei kranke Kühe behandeln zu lassen. Der Mann ist Angestellter auf dem Oberländer Milchwirtschaftsbetrieb. Ihm obliegt es, sich um die Tiere zu kümmern. 50 Rinder stehen auf dem Hof. Die Verteidigung führte aus, dass es in der Familie zu einem Krankheitsfall gekommen sei und sich der Mann deshalb nicht so sorgfältig um das Vieh kümmern habe können, wie er das normalerweise tue. Eine Kuh verendete auf dem Hof. Mit Hinzuziehen eines Veterinärmediziners hätte man den beiden Kühen zumindest die Schmerzen ersparen können, stand für die Staatsanwaltschaft fest.

Mit Schmerzen transportiert

Die zweite Kuh wurde mit Schmerzen noch nach Salzburg zur Schlachtung transportiert. Und da kam der zweite Angeklagte als Transporteur ins Spiel. „Meinem Mandanten kann man keinen Vorwurf machen. Er schaute sich die Kuh vorher an, sah, wie sie gehen konnte und die Vorderbeine belastete. Er verlud sie auf seinen Hänger, brachte sie nach Salzburg und auch dort konnte er lediglich ein verdicktes, rechtes Vorderbein, aber keine Schmerzen erkennen“, verteidigte Clemens Achammer den Fahrer. Der Anwalt führte aus, dass er im Falle der Fortsetzung des Verfahrens das Video des Schlachthofes in Salzburg beantrage, weil darauf zu sehen sei, dass das Tier ohne zu lahmen den Hänger selbständig verließ.

Mit Diversion erledigt

Beide Angeklagten sind unbescholten und berieten sich mit ihren Verteidigern. Eine Variante hieß die Durchführung des Verfahrens mit Freispruch oder Schuldspruch. Oder Variante zwei: die Sache mit Diversion ohne strafrechtliche Vorverurteilung erledigen. Dafür muss man eine gewisse Verantwortung für ein Fehlverhalten übernehmen, das heißt, lediglich einräumen, dass die Sache nicht optimal gelaufen ist. Dann verhängt der Richter eine Buße und die Sache ist vom Tisch. Im aktuellen Fall wählten die Angeklagten die zweite Variante. Der Tierhalter verdient wenig, muss deshalb 400 Euro Buße zahlen. Der Transporteur hat ein Einkommen von 3000 Euro netto monatlich, er erhielt 1000 Euro Buße. Die Beiden zahlten den Betrag sofort, das Verfahren wegen Tierquälerei wurde somit rechtskräftig eingestellt.