Arbeiterkammer: Wenn ein krankes Kind den Job kostet

Vorarlberg / 17.10.2023 • 18:00 Uhr
Arbeiterkammer: Wenn ein krankes Kind den Job kostet
Die Mutter musste nach ihrem Kind schauen, ihr Arbeitgeber kündigte sie fristlos. Symbolbild, Canva, VN/Steurer

Eine alleinerziehende Mutter wäre beinahe wegen ihrem kranken Kind auf der Straße gelandet, warnt die Arbeiterkammer.

Dornbirn Statt einer Pflegefreistellung gab es für die alleinerziehende Vorarlbergerin eine fristlose Entlassung. Ohne den notwendigen Lohn drohte ihr jedoch die Delogierung. Beides konnte die Arbeiterkammer abwenden.

Im Frühjahr erkrankte der sechsjährige Sohn einer alleinerziehenden Vorarlbergerin. Da sie niemanden hatte, der auf den Buben aufpassen konnte, stellte sie bei ihrem Arbeitgeber einen Antrag auf Pflegefreistellung. Die Reinigungsfirma, bei der die Frau in Teilzeit arbeitete, war jedoch alles andere als erfreut darüber. Infolgedessen wurde sie fristlos entlassen und von der Sozialversicherung abgemeldet.

Die fristlose Entlassung bedeutete aber auch, dass sie für das Arbeitslosengeld gesperrt war. Die Oberländerin stand damit von heute auf morgen ohne Einkommen da. Zwar fand sie innerhalb von zwei Wochen eine neue Anstellung, doch ohne das Einkommen oder Ersparnisse war die Miete plötzlich nicht mehr bezahlbar. Ihr drohte daher die Delogierung.

Über die Arbeitsrechtabteilung der Arbeiterkammer Vorarlberg forderte die Mutter, die anonym bleiben möchte, die Entgeltfortzahlung, da die fristlose Entlassung nicht gerechtfertigt war. Nachdem dies ohne Erfolg blieb, klagte die AK im Namen der Oberländerin ihren früheren Arbeitgeber. Das Ergebnis: Ein Vergleich, der einen Gutteil der Forderungen abdeckte. So konnte die Alleinerziehende ihre Mietschulden tilgen und die Delogierung vermeiden.