Steuergeheimnis

Vorarlberg / 05.01.2024 • 06:30 Uhr
Steuergeheimnis

Die Republik Österreich hat die Villa samt Grundstück des gescheiterten Immobilien-Investors Rene Beno wegen 12 Millionen aushaftender Umsatzsteuer pfänden lassen. Die Summe würde sich auf einen Zeitraum von etwa sieben Jahren beziehen. Für jeden Menschen, der nicht Spezialist im Steuerrecht ist, stellte sich damit die Frage, ob das Finanzamt in anderen Fällen auch sieben Jahre zuschaut, wenn jemand seine Steuerschulden nicht bezahlt.

Wilde Gerüchte und Anschuldigungen gegenüber der Finanzverwaltung einschließlich der diversen Finanzminister der letzten Jahre kursieren. Als sich das Ganze zu einer ordentlichen Vertrauenskrise auswuchs und Rufe nach einer Untersuchung durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft laut wurden, reagierte das Finanzministerium endlich mit einer Klarstellung: Es geht um die Frage, ob die Villa betrieblich genutzt wird, was den von der betroffenen Signa-Unternehmung vorgenommenen Abzug der sogenannten Vorsteuer rechtfertigen würde. Daran bestehen aber mittlerweile beim Finanzamt Zweifel. Letztlich beruht die Pfändung auf einem noch nicht endgültig entschiedenen Rechtsstreit zwischen der Republik Österreich und der Betreibergesellschaft. Keineswegs hat die Behörde einfach nur jahrelang zu- oder besser gesagt weggesehen und ebenso wenig steht fest, ob die Forderung des Staates zu Recht besteht.

Natürlich wird diese recht späte Reaktion viele Leute, die sachlichen Argumenten ohnehin nicht zugänglich sind und die gesamte Verwaltung für korrupt halten, nicht überzeugen. Ebenso wenig werden sich manche Politikerinnen und Politiker abhalten lassen, Fake-Informationen wiederzukäuen, so lange sie diese für nützlich halten.

Das Beispiel demonstriert dennoch, wie wichtig Transparenz in der Verwaltung ist. Immerhin geht es um eine hohe Summe Steuergeld. Die Menschen haben ein legitimes Interesse zu erfahren, ob der Staat das Gesetz auf alle Bürgerinnen und Bürger gleich anwendet.

Die staatliche Information kam im Fall der Benko-Villa wohl auch deshalb recht spät, weil die Behörden sich nicht ganz sicher waren, ob dadurch das Steuergeheimnis Benkos bzw. seines Firmengeflechts verletzt würde.
Man darf das Steuergeheimnis auch grundsätzlich hinterfragen. In Norwegen ist beispielsweise das zu versteuernde Einkommen einer Person öffentlich zugänglich. Auch in einigen Schweizer Kantonen können solche Informationen erlangt werden. Jedenfalls würde auch hier Transparenz dazu beitragen, das Vertrauen in den Staat zu stärken.

Peter Bussjäger

peter.bussjaeger@vn.at

Peter Bußjäger ist Direktor des ­Instituts für Föderalismus und ­Universitätsprofessor in Innsbruck.