Schullandesrätin zur Causa Thoma: „Habe keine Schritte gesetzt“

Vorarlberg / 14.02.2024 • 18:17 Uhr
Barbara Schöbi-Fink gab Antworten auf Fragen der Neos. Sie habe im Juni vergangenen Jahres von Thoma selbst von der Situation erfahren. <span class="copyright">Serra</span>
Barbara Schöbi-Fink gab Antworten auf Fragen der Neos. Sie habe im Juni vergangenen Jahres von Thoma selbst von der Situation erfahren. Serra

Barbara Schöbi-Fink hält fest, nicht für ihren Parteifreund bei der Bildungsdirektion interveniert zu haben.

Darum geht’s:

  • Die Schullandesrätin Barbara Schöbi-Fink hat keine Schritte in der Causa Thoma gesetzt.
  • Direktor Heiko Richter von der Bildungsdirektion hat keine öffentliche Stellungnahme zum Verhalten des Vaters abgegeben.
  • Die betroffene Deutschlehrerin und die Lehrervertretung sind unzufrieden mit der Reaktion der Bildungsdirektion.

Bludenz, Bregenz Die Causa Thoma schlägt weiterhin hohe Wellen. Nicht nur das BG Bludenz sieht sich durch die öffentlich bekannt gewordenen Interventionen des Wirtschaftsbunddirektors und ÖVP-Kultursprechers belastet, die Diskussion hat längst auch die Politik und die Schulbehörde erreicht.

Christoph Thoma geriet in die Kritik, weil er wegen einer negativen Deutschnote einer seiner beiden Töchter Beschwerde bei der Bildungsdirektion eingelegt hatte und im Zuge dessen eine Deutschlehrerin mit Hinweis auf seine Ämter offensichtlich unter Druck setzte. Thoma habe darüber hinaus wiederholt LehrerInnen der Schule wegen inhaltlicher Auffassungsunterschiede beim Lehrstoff in bestimmender Form kritisiert und immer wieder auch beim Direktor der Schule interveniert.

Christoph Thoma wird vorgeworfen, am BG Bludenz massiv gegen Lehrpersonen interveniert zu haben. Die Staatsanwaltschaft prüft die Vorwürfe. <span class="copyright">Shourot</span>
Christoph Thoma wird vorgeworfen, am BG Bludenz massiv gegen Lehrpersonen interveniert zu haben. Die Staatsanwaltschaft prüft die Vorwürfe. Shourot

Schöbi-Finks Antworten

In einer Anfrage an Landessstatthalterin und Schullandesrätin Barbara Schöbi-Fink wollten die Neos Antworten auf Fragen in Zusammenhang mit Unterstützung von LehrerInnen bei Interventionen im Allgemeinen und in der Causa Thoma im Besonderen.

<p class="caption">Johannes Gasser ist einer der Neos-Abgeordneten, die Antworten von der Schullandesrätin zur Causa Thoma wollten. <span class="media-container dcx_media_rtab" data-dcx_media_config="{}" data-dcx_media_type="rtab"> </span><span class="marker">VN/Hartinger</span></p>

Johannes Gasser ist einer der Neos-Abgeordneten, die Antworten von der Schullandesrätin zur Causa Thoma wollten.  VN/Hartinger

Zur Frage nach dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Sachverhaltes um die Aktivitäten Christoph Thomas antwortete Schöbi-Fink: „Ich habe im Juni (Anm.: 2023) in einem privaten Gespräch mit dem Abgeordneten von der Situation seiner Tochter erfahren.“ Auf die Frage, welche Schritte sie gesetzt habe, antwortete die Schullandesrätin knapp: „Keine.“ Sie habe in dieser Sache auch als Präsidentin der Bildungsdirektion nicht mit ihrer Schulbehörde kommuniziert.

Gesendet, nicht gesendet

Stellung zum von der betroffenen Lehrerin und der Lehrervertretung geäußerten Vorwurf mangelnder Unterstützung durch die Bildungsdirektion bezog deren Direktor Heiko Richter. „Es gab von der Bildungsdirektion keine Zusage für eine öffentliche Stellungnahme zum Verhalten des Vaters in dieser Angelegenheit. Auch im Sinne und zum Schutz seiner Kinder. Beschwerden über sein Auftreten sind uns freilich bekannt.“ Er habe sich in einem ORF-Interview auch klar zum Schutz von Lehrpersonen in solchen Konflikten bekannt. „Nur wurde dieser Teil nicht gesendet.“

<p class="caption">Bildungsdirektor Heiko Richter sagt: Eine Zusage für eine öffentliche Verurteilung des Verhaltens von Christoph Thoma habe es nicht gegeben.<span class="media-container dcx_media_rtab" data-dcx_media_config="{}" data-dcx_media_type="rtab"> </span><span class="marker">VN/Serra</span></p>

Bildungsdirektor Heiko Richter sagt: Eine Zusage für eine öffentliche Verurteilung des Verhaltens von Christoph Thoma habe es nicht gegeben. VN/Serra

Beschwerde stattgegeben

Weiters verwies Richter auf die ordnungsgemäße Abwicklung der Beschwerde gegen die von der Klassenkonferenz beschlossene Nicht-Aufstiegsberechtigung der Thoma-Tochter. „Der Beschwerde wurde stattgegeben, so wie das immer wieder nach genauer Prüfung des Sachverhaltes vorkommen kann.“

Nicht zufrieden mit der Reaktion der Bildungsdirektion auf das Verhalten von Christoph Thoma sind nach wie vor die betroffene Deutschlehrerin und die Lehrervertretung. Ihrer Wahrnehmung nach habe es sehr wohl eine Zusage durch die zuständige Schulqualitätsmanagerin für eine öffentliche Erklärung zum Verhalten des ÖVP-Kultursprechers gegeben.

Eine Bitte um Stellungnahme für die VN blieb von Christoph Thoma unbeantwortet.