Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Beste Idee

Vorarlberg / 14.03.2024 • 10:00 Uhr

Ein Autofahrer wurde im Ortsgebiet einer Gemeinde im Montafon mit 140 km/h geblitzt. Seinen Führerschein ist er los und ihn erwartet eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von mehreren Tausend Euro. Möglicherweise wird auch sein Auto versteigert.

Eine Gesetzesänderung in der Straßenverkehrsordnung ermöglicht seit 1. März eine vorläufige Beschlagnahme und anschließende Versteigerung der Fahrzeuge von Autorasern. Voraussetzung ist eine entsprechend hohe Geschwindigkeitsübertretung und der Umstand, dass dem Täter in den letzten vier Jahren wegen eines solchen Delikts der Führerschein entzogen wurde. Die Möglichkeit, dass diese Leute ihr Leib und Leben von Menschen gefährdendes Werkzeug, verlieren, war gewiss eine der besten Ideen von Klimaschutzministerin Gewessler.

Weder der Führerscheinentzug noch die Verwaltungsstrafe entfalten für solche Menschen Wirkung.

Denn weder der Führerscheinentzug noch die Verwaltungsstrafe entfalten für solche Menschen Wirkung. Auch nicht die Aussicht, im Falle eines Unfalls, bei dem andere Menschen verletzt werden oder gar zu Tode kommen, für mehrere Jahre im Gefängnis zu landen, kann sie abschrecken. Dazu sind sie nämlich entweder zu dumm oder zu gewissenlos oder beides gleichzeitig. Das einzige, das diese Gruppe wirklich wertschätzt, ist das Auto.

Der Gesetzesvorschlag wurde zuerst in einigen Bundesländern entwickelt. Ministerin Gewessler hat sie dann sozusagen überholt und eine noch strengere Regelung durchgesetzt. Sie ist mutig, denn ob der Verfassungsgerichtshof den Eigentumseingriff akzeptiert, ist noch nicht ausjudiziert. Gegen eine vorläufige Beschlagnahme spricht nichts, aber die Versteigerung eines mitunter sehr teuren Autos wirft die Frage auf, ob diese Maßnahme noch verhältnismäßig ist. Allerdings könnte vor dem Verfassungsgerichtshof argumentiert werden, dass, wer sich ein teures Auto leistet, im Regelfall auch über viel Geld verfügt und den Verlust daher leichter verschmerzt. Einzelne „Härtefälle“ werden von der Rechtsprechung akzeptiert. Privilegiert sind derzeit allerdings jene, denen das Auto nicht gehört, denn in diesen Fällen darf das Fahrzeug nicht versteigert werden. Hier wird der Gesetzgeber vielleicht noch nachschärfen müssen.

Es wird allerdings eine Weile dauern, bis sich der VfGH mit der Angelegenheit befassen kann, weil der behördliche Instanzenzug von der Bezirkshauptmannschaft über das Landesverwaltungsgericht zum VfGH dauert. Bis dahin werden von den Bezirkshauptmannschaften wohl die einen oder anderen PS-starken Autos feilgeboten werden.

Peter Bussjäger

peter.bussjaeger@vn.at

Peter Bußjäger ist Direktor des ­Instituts für Föderalismus und ­Universitätsprofessor in Innsbruck.