Raub an Bregenzer Schule

Vorarlberg / 02.05.2024 • 13:12 Uhr
Prozess, Landesgericht
Der jugendliche Räuber wurde am Donnerstag schuldig gesprochen. EC

14 Jahre und schon ein Räuber: Teenager knöpfte Kameraden in Geld ab.

Feldkirch Der Angeklagte hatte gerade einmal die Strafmündigkeit von 14 Jahren erreicht, als er einen Kameraden in der Schule zweimal ausraubte. Einmal war ein 17-jähriger Kumpel dabei. Der damals 14-Jährige hielt das Opfer fest, durchsuchte es und nahm ihm sein Geld ab. Beim zweiten Mal konnte der andere Schüler flüchten. Doch der Afghane holte ihn ein, verdrehte ihm den Arm und erbeutete wieder Geld. Die Summe ist zwar mit insgesamt 15 Euro nicht hoch, doch “Raub ist Raub. Nehmen Sie das nicht auf die leichte Schulter“, warnt der Vorsitzende Richter Martin Mitteregger. Das Opfer erzählte es Schülern. Die Direktorin zeigte den Vorfall an.

Chance vertan

Während der 17-jährige Mittäter die Chance nutzte und das Verfahren mit einer Diversion im Rahmen von gemeinnütziger Leistung ohne Vorstrafe beendete, sieht es beim Angeklagten anders aus. Er hätte auch die Möglichkeit gehabt, die Sache ohne Verurteilung zu Ende zu bringen. Doch von den auferlegten 80 Stunden Arbeit leistete er lediglich neu. „Er hat sich in der Schule angestrengt, viel gelernt, seine Noten wesentlich verbessert und eine Zusage, in der Handelsschule einen fixen Platz zu bekommen“, sagt die Verteidigung. Deshalb hätte er die Stunden nicht absolviert. Wie auch immer, Diversion gibt es keine mehr, der Senat verurteilt den jungen Mann wegen Raubes. Doch die Konsequenzen nach dem Jugendgerichtsgesetz sind nicht allzu streng.

Bewährungshilfe angeordnet

Der nunmehr 15-Jährige wird also schuldig gesprochen. Allerdings wird eine Strafe nur dann verhängt, wenn er sich innerhalb der dreijährigen Probezeit nochmals etwas zuschulden kommen lässt. Damit dies möglichst nicht passiert, wird Bewährungshilfe angeordnet. Nimmt er diese Termine nicht wahr oder verweigert eine Kooperation mit dieser Sozialstelle, wird eine Strafe festgesetzt. Im Leumundszeugnis scheint nichts auf, bei der Lehrstellensuche oder einem Schulwechsel besteht somit kein Hindernis. „Denken Sie aber nicht, dass ‚eh nix passiert ist‘. Es war ein Raub, für den es einige kriminelle Energie braucht und daran gibt es nichts zu beschönigen“, betont Mitteregger abschließend. Das Urteil ist rechtskräftig.