Immer mehr Verkehrssünder bescheren immer mehr Strafakten

Vorarlberg / 04.08.2024 • 14:00 Uhr
ABD0012_20231026 – WIEN – …STERREICH: ++ THEMENBILD ++ Ein Polizist bei der Geschwindigkeitskontrolle mit einem RadarmessgerŠt (Radarpistole) , aufgenommen am Freitag, 20. Oktober 2023 in Wien. (Gestellte Szene). – FOTO: APA/EVA MANHART
Temposünder im Visier: Sie lassen jedes Jahr die öffentlichen Kassen ordentlich klingeln. Symbolbild/APA

Temposünder und Co. bezahlten im Vorjahr wieder über 26 Millionen Euro Bußgeld. Etwa jeder dritte Strafbescheid muss eingemahnt werden.

Bregenz Und es hat wieder oft Blitz gemacht: Zahlreiche Verkehrssünder wurden im vergangenen Jahr in Vorarlberg wieder mit Strafgeldern in Millionenhöhe zur Kasse gebeten. Laut dem unlängst veröffentlichten Rechenschaftsbericht des Landes wurden 2023 von den Bezirkshauptmannschaften rund 90.000 Strafverfahren abgewickelt und über 270.000 sogenannte Anonymverfügungen an Temposünder und Co. verschickt. Dabei wurden wie schon im Jahr davor über 26 Millionen Euro eingehoben. 2022 hatten die Verkehrsstrafen mit rund 26,7 Millionen Euro eine Rekordhöhe erreicht (die VN berichteten).

Achraintunnelportal von Alberschwende kommend - Radarbox und Tempo 60
In technischer Hinsicht hat sich einiges getan: Unter anderem wird beim Achraintunnel seit dem Vorjahr in beide Fahrtrichtungen mit einem modernen Lasergerät gemessen und geblitzt. Vol.at/Mayer

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“Es besteht in den letzten Jahren eine kontinuierlich hohe Zunahme von Verwaltungsdelikten bzw. Strafakten”, berichtet Herbert Burtscher, Sprecher der Bezirkshauptmannschaften. Sprich, in der Verwaltung gibt es jede Menge zu tun und die Arbeit wird immer mehr.

Die Zunahme der Anonymverfügungen für kleinere Verstöße wird unter anderem mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen erklärt, der Großteil der Verkehrssünder traditionell wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen zur Kasse gebeten. Bei der Anonymverfügung geht die Strafe an den Zulassungsbesitzer und es gibt es keinen Eintrag ins Verwaltungsstrafregister.

Immer mehr Verkehrssünder bescheren immer mehr Strafakten
Herbert Burtscher berichtet von einer kontinuierlich hohen Zunahme an Verwaltungsdelikten bzw. Strafakten. Serra

Bei schwereren Vergehen oder wenn die Anonymverfügung-Strafe nicht bezahlt wird, werden Verfahren eingeleitet. Aufgrund des deutlich höheren Verwaltungsaufwands sind dann auch die Strafbeträge höher. Nach Angaben von Burtscher müssen etwa ein Drittel der Strafbescheide “eingemahnt” werden. “Jeder Mahnung geht eine rechtskräftige Bestrafung voraus”, erläutert der BH-Sprecher. Pro Mahnung sind zusätzlich fünf Euro zu berappen.

Auffällig in der Statistik 2023 waren auch über 13.000 Arreststunden, die über notorische Verkehrssünder verhängt wurden. Der sogenannte Primärarrest wird vor allem dann verhängt, wenn Geldstrafen keine Wirkung zeigen. Jeder Fall wird dabei einzeln geprüft. Die Primärarrest-Stunden teilten sich im Jahr 2023 auf alle Bezirke auf. Meistens handelt es sich laut Burtscher dabei um Strafen für Autofahrer, die immer wieder ohne Führerschein unterwegs sind.

Verschiedene Töpfe

Die Einnahmen durch die Strafverfahren werden je nach Verstoß und je nachdem wer “blitzt” verschiedenen Töpfen zugeordnet. So fließen Strafgelder nach der Straßenverkehrsordnung – also beispielsweise Bußgelder von Temposündern – dem jeweiligen Straßenerhalter zu. Also Bund, Land, Gemeinden oder der Asfinag.

Verkehrsstrafen 2023

Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung (zum Beispiel Geschwindigkeitsübertretungen):

Anonymverfahren: über 272.689; Einnahmen in Höhe von rund 12,8 Millionen Euro

Strafverfahren: über 79.226; Einnahmen in Höhe von rund 10,2 Millionen Euro

Verstöße nach dem Kraftfahrgesetz:

Anonymverfahren: 653; Einnahmen in Höhe von 30.000 Euro

Strafverfahren: 14.577; Einnahmen in Höhe von rund 2,1 Millionen Euro

Verstöße nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz:

Strafverfahren: 401; Einnahmen in Höhe von rund 44.500 Euro

Verstöße nach dem Führerscheingesetz:

Strafverfahren: 3046; Einnahmen in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro

Arreststunden: 13.075

Die jüngste Straßenverkehrsverordnungs-Überarbeitung brachte wie berichtet nicht nur höhere Strafen mit sich. Neu ist auch, dass Gemeinden ohne Gemeindepolizei auf Grundlage einer Verordnung des Landes punktuell Geschwindigkeitsmessungen auf Gemeindestraßen vornehmen können. “Damit soll eine verstärkte Kontrolle der Geschwindigkeitsbeschränkungen im Ortsgebiet ermöglicht werden”, erläutert Burtscher den Hintergrund. Der Mehraufwand, der den Ländern wegen der Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren entsteht, wird in Höhe von 20 Prozent der Strafgelder abgegolten.

Strafgelder aus dem Kraftfahrgesetz und dem Gefahrengutbeförderungsgesetz fließen der Sozialhilfe zu. Dabei geht es unter anderem um Strafen für Telefonieren ohne Freisprechanlage, für Gurtenmuffel oder wenn Lastwagenfahrer ihre Ruhezeiten nicht einhalten. Im Vorjahr waren dies rund 2,1 Millionen Euro.

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