Steuerprüfung des Sozialfonds bereits angelaufen

Die Behörde sieht sich die Finanzen im Sozialfonds für mehrere Jahre an.
Bregenz Der Sozialfonds muss Geld nachzahlen. Rund drei Millionen Euro dürften es sein (die VN berichteten). Allerdings ist der genaue Betrag noch unbekannt, die Landesregierung hat vorerst sechs Millionen Euro reserviert. Nun ist bekannt, wie es dazu gekommen ist.
Ausgangspunkt der Nachzahlung ist eine Gesetzesänderung im Steuerrecht. Und zwar ging es um die Beträge, die für Pflegeleistungen, medizinische Leistungen oder Ähnliches bezahlt werden. Für dieses Geld konnten öffentliche Stellen die Vorsteuer abziehen. Nach der Änderung war dies nur noch für private Beträge möglich. Die Bundesregierung reagierte allerdings und führte ein Beihilfesystem ein. Für dieses Geld, das nicht direkt von der Steuer abgezogen wird, kann das Land eine Beihilfe erhalten. Mittlerweile sind das rund 27 Millionen Euro pro Jahr, die dadurch aus dem Bundesbudget in den Sozialfonds fließen. Offenbar 300.000 Euro zu viel.
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Irgendwann dieses Jahr kündigte sich die Finanz an. Eine Steuerprüfung soll durchgeführt werden. Im Zuge dessen sah man sich im Landhaus die letzten Jahre des Sozialfonds noch einmal genau an. Und fand das Problem: Der Sozialfonds hat auch für Geld, das aus privater Hand beigesteuert wurde, diese Beihilfe abgerechnet. Ein Beispiel: Zieht jemand in ein Pflegeheim, bezahlt einen Teil die Pension. Das ist eine öffentliche Leistung, dafür kann das Land besagte Beihilfe verrechnen. Vermietet dieser Pflegeheimbewohner auch eine Wohnung, müssen diese Einnahmen ebenfalls zur Finanzierung des Heimplatzes verwendet werden. Für dieses Geld darf keine Beihilfe abgerechnet werden. Teilweise ist es in solchen Fällen aber dazu gekommen – und teilweise ist noch völlig unklar, ob die Beihilfe gerechtfertigt war oder nicht. Etwa bei ÖBB-Pensionen vor und nach 1994 – da wurden die ÖBB zur Aktiengesellschaft umgewandelt. Oder bei Pensionen von ausländischen Trägern. Ist dies privates Geld oder Geld aus öffentlichen Institutionen?
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Bis diese Fragen geklärt sind, könnte es einige Zeit dauern, meint Soziallandesrätin Martina Rüscher. Auch andere Bundesländer werden die Suche nach Antworten mit Interesse verfolgen, schließlich könnte nicht nur Vorarlberg zu hohe Beihilfen abgerechnet haben.
Das Land hat dem Finanzamt diesen Umstand noch vor der Prüfung mitgeteilt. Solche Selbstanzeigen führen normalerweise dazu, dass keine Strafe bezahlt werden muss. Dennoch hat die Landesregierung zur Sicherheit sechs Millionen Euro reserviert, drei Millionen davon dürfte die Rückzahlung ausmachen. Die Steuerprüfung hat mittlerweile begonnen. Das Finanzamt sieht sich den Sozialfonds in den Jahren 2021, 2022 und 2023 an.