Promis und ihre Luxus-Domizile: Mit fragwürdigen Versprechungen zu Ferienwohnungen in Lech

Vorarlberg / 07.08.2024 • 13:48 Uhr
Promis und ihre Luxus-Domizile: Mit fragwürdigen Versprechungen zu Ferienwohnungen in Lech

Erstmals dokumentieren den VN vorliegende Unterlagen, wie Top-Manager und prominente Unternehmer zu Ferienwohnungswidmungen in Lech kamen. Es geht um fragwürdige Versprechungen, Sponsorgelder und einen vermeintlichen Nutzen für Gemeinde und das Land Vorarlberg.

Lech Häuser in Bestlage, die Eigentümer wohlhabend und nur wenige Wochen im Jahr vor Ort: Gemeinsamkeiten finden sich bei den Top-Managern und prominenten Wirtschaftstreibenden mit Feriendomizil im noblen Lech viele. Auch bei der Masche, wie einige zu den begehrten Ferienwohnungswidmungen für ihre millionenschweren Unterkünfte kamen, sind Parallelen augenscheinlich. Den VN liegen Dokumente vor, die erstmals zeigen, wie in Anträgen argumentiert und wie dreist Leistungen und Nutzen für Gemeinde und Land Vorarlberg in Aussicht gestellt wurden, die bis heute nicht erfüllt sind.

Promis und ihre Luxus-Domizile: Mit fragwürdigen Versprechungen zu Ferienwohnungen in Lech
Manager und Unternehmer Siegfried Wolf bestitz seit 1999 ein Feriendomizil in Lech. Den VN liegt der Bescheid für die Ferienwohnungs-Widmung vor, die teils auf Versprechen beruht, die bis heute nicht erfüllt sind. APA

Einer der prominentesten Ferienwohnungsbesitzer am Arlberg ist der steirische Top-Manager und Unternehmer Siegfried Wolf. Seine Nähe zum russischen Oligarchen Oleg Deripaska und Ermittlungen in einer Steuercausa zum ÖVP-Korruptionsskandal haben ihn zuletzt national in die Schlagzeilen gebracht. Im Ort selbst machte er vor allem durch seinen Hunger nach Immobilien von sich zu reden. Wolf kauft Haus um Haus, besitzt mehrheitlich das Modehaus Strolz und ist mittlerweile manchen in Lech ein Dorn im Auge. Für Gerede dürfte jetzt auch sorgen, wie die schillernde Manager-Persönlichkeit einst zu Ferienwohnungswidmungen kam. Der Immobilien-Einstieg vor 25 Jahren in Lech hat jedenfalls ein “Gschmäckle”, weil viel versprochen wurde, das bis heute nicht eingetreten ist.

Siegfried Wolf Lechtalerhof, Gradenburg
Im früheren Haus “Rockspitz” befinden sich die beiden Ferienwohnungen. Das restliche Haus muss laut Bescheid gewerblich vermietet werden. Die Zahl an gemeldeten Nächtigungsgästen ist laut VN-Information “sehr überschaubar”. Es werden demnach kaum Nächtigungen gezählt. VN/Steurer

Der Bescheid der Gemeinde Lech trägt die Zahl 031-2/1999 und dokumentiert, wie der damalige Magna-Manager den Gemeindevorstand “einseift”. Detailliert werden Position und Einfluss beschrieben und die internationalen Kontakte hervorgehoben. Zwei Wohnungen des “Haus Rockspitz”, das Wolf vom damaligen Gemeindesekretär erwerben konnte, sollten als Räumlichkeiten für Klausuren dienen. Das Anwesen biete dafür die ideale Kulisse, wird aus dem Antrag zitiert. Wörtlich wird von Wolf und dessen Managerkollegen Peter Koob in Aussicht gestellt: “Für Lech und Vorarlberg könnten sich die Klausuren eventuell zu einer regelmäßigen Veranstaltung, ähnlich jener in Davos, entwickeln.” Im damaligen Gemeindevorstand sind die Ausführungen auf Wohlwollen gestoßen. Mithilfe eines umstrittenen Paragrafen (Anm.: 16 Abs. 4) des Raumplanungsgesetzes wurden “besonders berücksichtigungswürdige Umstände” festgestellt und der Antrag bewilligt.

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Ein Weltwirtschaftsforum in Lech gibt es bis heute keines. Mit der Sache vertraute Personen beschreiben “leere Versprechen” und ein “System Lech”. Siegfried Wolf ist demnach längst kein Einzelfall. Der Paragraf mit den “berücksichtigungswürdigen Umständen” im Raumplanungsgesetz dürfte über Jahre Tür und Tor für Widmungs-Willkür geöffnet haben. Es sind Netzwerke erkennbar. Anträge wurden von der selben Kanzlei eingebracht, die Versprechen sind ähnlich. Die den VN vorliegenden Bescheide lassen jedenfalls ein Muster erkennen. Es werden Veranstaltungs-Sponsorings in Aussicht gestellt und durch internationale Kontakte Entwicklungschancen für Land und Gemeinde skizziert. Vereinzelt sind die Versprechungen sehr konkret. So zum Beispiel im Falle eines Modeunternehmers, der in Oberlech ein Ferienanwesen besitzt. Beschrieben werden nicht nur Kader-Schulungen mit genauen Teilnehmerzahlen im Objekt selbst, sondern auch Pläne für ein Einzelhandelsgeschäft im neuen Dorfzentrum. Datiert ist der Antrag mit Jänner 2015. Auch knapp zehn Jahre später sucht man in Lech vergeblich nach dem versprochenen Marken-Shop.

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Fragwürdige Versprechungen, Sponsorgelder und ein vermeintlicher Nutzen für Land und Gemeinde: Bürgermeister Gerhard Lucian sind die von den VN beschriebenen Fälle nicht bekannt, wie er schriftlich mitteilt. Tatsächlich fallen sie auch nicht in seine Amtszeit. “Es gibt das klare gemeinsame politische Bekenntnis in der Gemeinde Lech, keine neuen Ferienwohnungs-Nutzungen zu erteilen”. Entsprechende Anträge würden abgelehnt, so Lucian. Zudem hat sich die Gesetzeslage geändert. Mit der Novelle des Raumplanungsgesetzes 2015 wurde der Paragraf 16 Abs. 4 bereits ein erstes Mal abgeändert und im Vorjahr bei einer weiteren Novellierung neuerlich strengere Bewilligungsvoraussetzungen geschaffen, wie es aus der zuständigen Abteilung Raumplanung und Baurecht des Landes heißt.

Eine Anfrage bei Siegfried Wolf blieb bisher unbeantwortet.

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