Reichsbürger rast auf Polizisten los

75-jähriger Schweizer verweigerte Grenzkontrolle und gab Gas.
Feldkirch Grenze Gaißau, im April dieses Jahres: Beamte kontrollieren die Papiere von Ein- und Ausreisenden. Auch ein älteres Schweizer Ehepaar richtet aufgrund der Aufforderung die Ausweise her. Der Mann reicht die Dokumente und bemerkt, dass es bei dem Fahrzeug hinter ihm offenbar Diskussionen gibt. „Ich habe gesehen, dass der hinten nicht ‚folgt‘“, erzählt der Rentner in Schweizer Dialekt. „Der Mann war ein Reichsbürger“, erinnert sich der damals diensthabende 34-jährige österreichische Beamte der Fremdenpolizei. Reichsbürger sind bekannt dafür, keine staatliche Obrigkeit anzuerkennen, Kontrollen zu verweigern und Gesetze zu missachten. Der Verfassungsschutz hat ein Auge auf sie. Ihr „Markenzeichen“ ist, dass sie sich gerne mit „Mensch Thomas“ oder sonstigem Vornamen vorstellen. Bei der Kontrolle in Gaißau war absehbar, dass es Schwierigkeiten geben würde.
Aufgefahren
Ein zweiter Polizeibeamter stellte deshalb sein Dienstfahrzeug entsprechend daneben. Dem Schweizer Ehepaar wurde indessen gedeutet, es solle weiterfahren. Der Reichsbürger (75) wollte sich dem anschließen und sich aus dem Staub machen. Einer der Beamten rief daraufhin: „Stopp, Stopp.” Der 77-jährige Schweizer im Auto vor ihm dachte, die Aufforderung gelte ihm und bremste. Der Reichsbürger fuhr deshalb dem Vordermann auf. Dann lenkte er nach links. Obwohl der Polizist bereits mit gezogener Dienstwaffe in Bereitschaft stand, machte der Reichsbürger eine Kurve nach links und erwischte den Beamten mit dem Fahrzeug am Knie. Dass die Aussagen der Zeugen der Wahrheit entsprechen, belegt auch eine Videoaufzeichnung von dem Fluchtversuch.
Schwere Körperverletzung
Der Polizist erlitt eine Zerrung am Knie und hatte eineinhalb Wochen akute Schmerzen, musste Medikamente nehmen. Weil Polizisten gesetzlich speziell geschützt sind, gilt die Verletzung als schwere Körperverletzung. Dazu kommt der versuchte Widerstand gegen die Staatsgewalt. Zum Prozess erscheint der „Widerständler“ nicht, doch man kann ihn, weil alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, auch in Abwesenheit verurteilen. Richter Alexander Wehinger spricht eine unbedingte Geldstrafe von 2880 Euro aus. Die muss der Reichsbürger bezahlen. Tut er das nicht, kommt die Ersatzfreiheitsstrafe zum Tragen. Die Festnahme wird ausgesprochen und wenn er das nächste Mal aus St. Gallen nach Österreich reist, muss er ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.