Alkolenker nach Unfall auf Schutzweg verurteilt

VN / 13.04.2026 • 15:09 Uhr
Angeklagter Unfall.jpg
EckertDer unbescholtene Angeklagte war geständig und reumütig.

Mit Restalkohol von 0,82 Promille im Blut übersah der Pensionist eine Fußgängerin.

Feldkirch Anfang Februar muss der damals 64-Jährige wohl einiges über den Durst getrunken haben, denn am nächsten Tag um 10.15 Uhr hatte er immer noch 0,82 Promille im Blut. Ein Restalkoholwert, der sich sehen lassen kann. Er war mit seinem Pkw in Hard im Ortszentrum unterwegs, als eine Frau in der Nähe der Bäckerei Mangold und Spar die Straße auf einem Schutzweg überqueren wollte. Der Mann hatte offenbar auf dem Parkplatz des Supermarktes einen Bekannten gesehen und war dadurch abgelenkt. Jedenfalls übersah er die 66-jährige Fußgängerin und kollidierte mit der Frau. Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung gibt es keinerlei Hinweise.

Schwer verletzt

Die Fußgängerin wurde über die Motorhaube geschleudert und kam wenige Meter später zu Sturz. Dabei zog sie sich einen Schienbeinkopfbruch, Prellungen, eine Verstauchung der rechten Hand, Schnitte und Blutergüsse zu. Rechtlich ist das eine an und für sich schwere Körperverletzung, dazu kommt, dass ihre gesundheitliche Beeinträchtigung länger als 24 Tage andauerte. Diese zwei Umstände wirken strafverschärfend.

Der Pensionist ist unbescholten, reumütig und geständig. “Mein Mandant weiß, dass er einen großen Fehler begangen hat und ist sehr um Wiedergutmachung bemüht”, so Verteidiger Stefan Wirth. 500 Euro werden als vorläufiges Teilschmerzengeld zuerkannt. Zivilrechtlich ist die Sache noch nicht ausgestanden.

Keine Diversion

Die Verteidigung regt eine Diversion (außergerichtlicher Tatausgleich) an. Doch sowohl Richter Alexander Wehinger als auch Staatsanwältin Konstanze Erath lehnen ab. “Bei diesem Grad an Alkoholisierung ist dies ausgeschlossen”, heißt es. Eine Verurteilung soll in diesem konkreten Fall andere davor abschrecken, betrunken ins Auto zu steigen. Der Rentner bekommt eine bedingte Freiheitsstrafe von vier Monaten und 7200 Euro unbedingte Geldstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig. Der 64-Jährige bekommt Raten genehmigt, 24 Raten zu je 300 Euro werden ausgerechnet, das ist für den Pensionisten tragbar.