Hickhack um Handyvideo bringt 31-Jährigen in die Bredouille

Vorarlberg / 20.10.2024 • 15:30 Uhr
Prozess Handyvideo
Der Angeklagte wurde neben einer Geldstrafe auch zu einer Haft auf Bewährung verurteilt. EC

Vierfach Vorbestrafter erneut verurteilt: Polizist in Zivil befürchtete Schlägerei, filmte und wurde dafür angepöbelt.

Feldkirch Der 31-jährige Türke hat bereits vier einschlägige Vorstrafen, dennoch fiel er diesen Sommer beim Katzenturm in Feldkirch an der Bushaltestelle schon wieder durch sein aggressives Verhalten auf. Er stieg aus dem Bus aus und pöbelte herum. Angeblich hatte ihm irgendjemand irgendetwas Provozierendes gezeigt. Die Situation heizte sich dermaßen auf, dass ein zufällig anwesender Polizist, der privat unterwegs war, eine Schlägerei befürchtete. Deshalb filmte er den wütenden Türken mit dem Handy. Das ärgerte den 31-Jährigen erst recht und er ging auf den Beamten los. „Er hetzte seine zwei Hunde auf mich, aber die ‚Kleinen‘ haben zum Glück nichts gemacht“, behauptet der Beschuldigte.

Lösch es!

Der 31-Jährige verlangte, dass der Beobachter das Video löschen solle. „Sonst passiert Dir was“, drohte er. Als der Polizist dem nicht nachkam, nahm ihm der Pöbler die Brille weg und stellte als Bedingung für die Rückgabe, dass das Video zuerst gelöscht werden müsse. „Ansonsten gehen wir zur Polizei“, schlug der Arbeitslose vor. Er rempelte sein Gegenüber und machte sich tatsächlich auf den Weg zur nächsten Polizeidienststelle. Dort staunte er nicht schlecht, dass die Polizei schon eine ganze Zeit lang „vor Ort“ war. Jedenfalls musste er die Brille zurückgeben und es wurde Anzeige gegen ihn erstattet wegen versuchter Nötigung.

Keine Rechtfertigung

„Wenn Sie nicht gefilmt werden wollen, dürfen Sie nicht einfach Selbstjustiz üben“, so Richter Theo Rümmele. Somit ist der Tatbestand der versuchten Nötigung eindeutig erfüllt. Der Angeklagte, den das Verfahren offenbar – zumindest bis zum Schuldspruch amüsiert – wird zu 960 Euro Geldstrafe sowie fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Strafe tut weh, vor allem, weil der Mann mit 33.000 Euro bereits im Privatkonkurs steht und für eine kleine Tochter sorgepflichtig ist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.