Rentner verschenkte Goldbarren – bedachtes Kloster konnte sich allerdings nur kurz freuen

Mann wurde begutachtet. Erwachsenenvertreter erwirkte die Rückabwicklung der Schenkung.
Feldkirch Er ist 82 Jahre alt und stolz darauf, dass er bereits mit fünfeinhalb Jahren „selbständig“ war. Er lernte ein Handwerk und hat es sozusagen zu etwas gebracht. Doch nun stand eine Erbschaft eines nahen Angehörigen an und da regte eine Sozialstelle an, den Mann zu begutachten, weil bei der Erbschaft Dinge zu bewerten waren, die für einen 82-jährigen Nichtjuristen nicht so einfach sind. Dabei stellte sich heraus, dass der Mann, dessen finanzielles Einkommen nicht schlecht ist, ziemlich großzügig mit seinem Geld umgeht. Ein Sachverständiger stellte dem Rentner etliche Fragen und kam in seinem über 20 Seiten langen Gutachten zu dem Ergebnis, dass es besser wäre, dem betagten Herrn zumindest in Teilbereichen Hilfe in Form eines Erwachsenenvertreters zur Seite zu stellen.
Goldgeschenk
Der Rechtsanwalt Martin Reichegger wurde als gerichtlicher Erwachsenenvertreter bestellt. Der Rentner fühlte sich bevormundet und lehnte dies ab, doch das Gericht, bestätigt durch den Obersten Gerichtshof, entschied, dass dies notwendig sei. Der Rentner erzählte dem Gutachter, dass er täglich zwei bis drei große Bier und dazu abends noch einen halben Liter Wein trinke. 1979, so der Rentner, lebte er längere Zeit im Wald in Höhlen, bevor er in eine fixe Bleibe kam. Er hat keinen Hausarzt, ist laut eigener Aussage ein Feind der Medikamente. Dafür sei er ein Freund der „Tiere“, lese deshalb regelmäßig die Tiergeschichten in der „Krone“. Der Mann hat zwei erwachsene Kinder, doch die leben in Südamerika. Der Rentner spendet auffallend viel. Unter anderem schenkte er einem Oberländer Kloster ein Viertel Kilo Gold in Form eines Goldbarrens. Das Gold hatte er Anfang dieses Jahres um 16.000 Euro bei seiner Hausbank erworben, heute ist es zirka 19.000 Euro wert.

Nicht rechtswirksam
Obwohl der Mann problemlos in Dreiersprüngen von 104 rückwärts zählen kann, aufmerksam und kooperativ ist, besteht hinsichtlich seiner krankhaft ausgeprägten Großzügigkeit die Gefahr, dass ihm selbst nichts mehr bleibt. Den Goldbarren hätte er nach Bestellung des Erwachsenenvertreters gar nicht mehr bei der Bank kaufen und genauso wenig dem Kloster schenken dürfen. Das Kloster zögerte mit der Herausgabe, schließlich handelt es sich um eine beachtliche Summe. Schlussendlich veranlasste Rechtsanwalt Martin Reichegger die Rückgabe. „Ich werde es nun zum aktuellen Kurs verwerten und den Erlös meinem Mandanten auf sein Konto überweisen“, erläutert er.