43 Mal: 26-Jähriger knackt Snack-Automaten mit findigem Trick

Der vorbestrafte Syrer ergaunerte an einem Automaten in Lustenau damit rund 250 Euro.
Feldkirch Der gelernte, 26-jährige Schneider hat bereits zwei Vorstrafen. Die letzte kassierte er im Juli am Bezirksgericht Dornbirn. Damals schlug er mit dne Fäusten mehrfach auf ein Opfer ein. Nun geht es darum, dass er fast zeitgleich insgesamt 43-mal einen Snack-Automaten heimsuchte und sich daran mit einem Trick, den er von einem Freund abgeschaut hatte, zu schaffen machte. „Die Verurteilung war ihnen offenbar keine Lehre, sich künftig wohl zu verhalten“, stellt das Gericht fest.
Freund im Gefängnis
„Mein Kollege, von dem ich den Trick gelernt habe, sitzt im Gefängnis“, erzählt der junge Syrer. Der Angeklagte kommt verspätet zu seiner Verhandlung, denn er war versehentlich zum Bezirksgericht Dornbirn gefahren. Weil er dort die letzten beiden Male schuldig gesprochen wurde, hat er übersehen, dass er dieses Mal zum Landesgericht muss. Als er verspätet erscheint und er gefragt wird, warum er das gemacht hat, antwortet er grinsend: „Bei Allah, ich weiß es nicht“. „Sie sollten das nicht auf die leichte Schulter nehmen und bei der Arbeitssuche werden Ihnen die Vorstrafen nicht zum Vorteil gereichen“, erklären ihm Richter Marco Mazzia und Staatsanwältin Karin Dragosits.
Immer wieder gekommen
Innerhalb von zwei Wochen kam der Syrer immer wieder zum selben Lustenauer Automaten. Den Betreibern fiel auf, dass Warenbestand und Geld nicht zusammenpassten. Mit dem Trick gelang es dem Gauner, sowohl Münzgeld als auch Waren zu ergattern. Der Wert der Beute beläuft sich auf rund 250 Euro. Meistens holte sich der Dieb Getränke oder Snacks wie Snickers, andere Süßigkeiten oder Knabbergebäck. Einmal versuchte er auch den Betreiber reinzulegen, indem er behauptete, er hätte 20 Euro eingeworfen, aber keine Ware erhalten. Der Betreiber sah nach und konnte kein Geld finden. Somit war klar, dass es eine Lüge war. Mit dem Trick mit der Bankomatkarte erbeutete der junge Mann nicht nur Waren, sondern auch Münzen. Eine Videoüberwachung überführte ihn schlussendlich. Die Polizei probierte den Trick gemeinsam mit den Betreibern aus und kam darauf, dass er wirklich funktioniert. Nun ist die Automatenbranche gefordert, diese Umgehung der Bezahlung zu verhindern.
Strafe
Der Geständige bekommt drei Monate Haft auf Bewährung sowie 960 Euro unbedingte Geldstrafe. Zudem muss er den Betreibern 200 Euro Schadenersatz leisten. Das Urteil erkennt er an, verspricht Besserung und baldige Schadenswiedergutmachung. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Weil der Verurteilte keinen Anwalt an seiner Seite hat, bleiben ihm noch drei Tage Bedenkzeit.