Explosiver Leichtsinn: Frau fängt Feuer

Vorarlberg / 05.12.2024 • 13:11 Uhr
Prozess, Landesgericht
“Ich bedauere den Unfall wirklich sehr“, beteuerte der bislang unbescholtene Mann vor Gericht. EC

Mann betätigt Feuerzeug, Feuer springt durch Benzindämpfe auf Frau über.

Feldkirch Im Juni dieses Jahres war eine Frau in Lustenau mit einer benzinbetriebenen Motorsense zugange. Da der Tank nicht gut verschlossen war, trat etwas Benzin aus und benetzte die Kleidung der Frau. Außerdem war Benzin auf den Boden geflossen. Wenige Meter entfernt stand ein 43-jähriger Mann. Er wusste um das Missgeschick mit dem Benzin und betätigte trotzdem sein Feuerzeug. Durch die Dämpfe in der Luft gab es eine Stichflamme und die Frau brannte. Sie erlitt schwere Verbrennungen am Gesäß. Sie hatte großes Glück, dass nicht noch mehr passierte.

Unbedacht

Der wegen grob fahrlässiger Körperverletzung angeklagte Handelsvertreter räumt ein, dass er gar nicht an die Gefahr dachte, die von dem Treibstoff ausging. „Das Problem ist, dass Benzin ein flüchtiger Stoff ist. Deshalb hängen ja auch bei den Tankstellen überall Rauchverbotsschilder. Dort ist das Benzin auch im Tank, trotzdem sind die Dämpfe in der Luft eine große Gefahr“, erklärt Richter Dietmar Nußbaumer. „Im Nachhinein ist mir das klar, es tut mir leid, ich bedaure den Unfall wirklich sehr“, sagt der bislang unbescholtene Mann.

Gefahr nicht gekannt

Verteidiger Oliver Diez betont, dass sein Mandant mit dem Thema „Benzin“ keinerlei Erfahrung hat. „Es war ja kein Benzinsee oder eine große Lache und er kannte das Risiko nicht“, erläutert Diez. Das Gericht ist zu einer Diversion bereit und bietet dem Geständigen an, mit 120 Stunden gemeinnütziger Leistung, 500 Euro Teilschmerzengeld und 100 Euro Gerichtspauschalkosten davonzukommen. Der Mann willigt ein. Damit er die Stunden ableisten kann, muss er Urlaub nehmen oder am Wochenende arbeiten. Damit bleibt ihm eine Vorstrafe wegen grob fahrlässiger Körperverletzung erspart. Allerdings, so die Opfervertreterin, wird er zivilrechtlich noch zur Kasse gebeten werden. Die Frau hatte Verbrennungen des Grades 2a und war sieben Wochen in allgemeinmedizinischer Behandlung. Strafrechtlich wird das Verfahren eingestellt.