Grausames Mobbing in Asylunterkunft

Vier Afghanen quälten Landsmann ein halbes Jahr lang.
Feldkirch „Lausbubenstreiche, Blödeleien wie beim Militär, überschießendes Testosteron“ – so fasst Verteidiger Martin Rützler die Vorwürfe gegen die vier Angeklagten zusammen. Auch seine Kollegen, Verteidiger German Bertsch und Martin Kohlhaupt sind der Meinung, dass es bei allen Aktionen allenfalls um Spaß ging. In diese Richtung geht auch die Verantwortung der jungen, afghanischen Männer, die ein halbes Jahr lang von Sommer 2023 bis März 2024 einen 19-jährigen Mitbewohner mobbten.
Absolut kein Spaß
Die Angeklagten meinen, dass alles nicht so schlimm war. Man habe beispielsweise Spiele gespielt, bei denen der Verlierer etwas tun musste, zum Beispiel kalt duschen. Die anderen Vorwürfe seien ebenfalls Spaß gewesen. So auch die Ohrfeigen – gab der Erstangeklagte bei der Polizei an. Und vieles sei einfach nur gelogen. Doch ein Mitbewohner des Heims bezeugt eine ganz andere Geschichte. Es habe Faustschläge gegen seinen Kollegen gegeben. Ebenso habe man das Opfer an den Haaren gezogen, es nackt mit Shampoo, Haaröl und Zahncreme eingerieben. Als man dem jungen Mann heißen Tee über den Kopf leerte, habe er ein Foto gemacht und dem Opfer geraten, es solle sich an die Caritas-Betreuerin wenden. Selbst habe er nichts unternommen, weil er Angst vor den Männern hatte. Die Täter hielten ihr Opfer fest, öffneten ihm gewaltsam den Mund und sprühten Raumspray in den Rachen, sodass es danach an Übelkeit und Halsschmerzen litt. Sie würgten und traten den 19-Jährigen und zwangen ihn, kalt zu duschen.

Verzweifelt vor Angst
Ein Video zeigt eine Szene, in der das Opfer bedrängt wird. Zwei Wochen war es nach den Vorfällen wegen Suizidgedanken stationär im Landeskrankenhaus Rankweil. „Man kann wohl kaum von Spaß reden, wenn jemand im Zimmer wiederholt weint, von Schmerzen erzählt und nicht mehr leben will“, stimmt Opferanwältin Astrid Nagel Staatsanwältin Julia Berchtold zu. Die bislang unbescholtenen Männer werden wegen fortgesetzter Gewaltausübung zu teilbedingten Geldstrafen zwischen 1200 und 5400 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.