Schwere Missbrauchsvorwürfe gegen Ex-Polizist: Prozesstermin steht

Ehemaliger hochrangiger Polizeibeamter soll jahrelang Enkelinnen schwer missbraucht haben.</em>
Feldkirch Natürlich gilt auch für den heute 76-jährigen, einst leitenden Bregenzer Polizeibeamten die Unschuldsvermutung. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch wirft dem Mann unter anderem Analverkehr mit seiner damals elfjährigen Enkelin und andere perverse Handlungen vorwirft. Die zweite Enkelin, damals 12 Jahre alt, soll während eines Italienurlaubes im Rahmen von Fesselspielen sexuell missbraucht worden sein. Der Angeklagte weist jede Schuld von sich. Jahrelang war der Mann „der“ Experte in einem polizeilichen Spezialgebiet, geschätzt und anerkannt. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass die beiden Enkelinnen, die eine ab dem neunten, die andere ab dem 12 Lebensjahr schwer sexuell missbraucht wurden. „Alles frei erfunden, die Mädchen lügen, das taten sie schon immer“, ist der eine Teil der Großfamilie empört über die Anschuldigungen. „Dieser Teil der Familie steht bedingungslos hinter ihrem ,Familienoberhaupt‘“, bestätigt die Anklage. „Endlich werden die Opfer nach zwanzig Jahren gehört“, betont Opferanwältin Olivia Lerch, die die zwei mittlerweile erwachsenen Frauen rechtlich vertritt.
Zahlreiche Vorwürfe
Die einstige Führungskraft soll zudem etliche pornografische Bilder von den Enkelinnen gemacht haben. Auch ein Baby und die Schwägerin des Angeklagten soll darauf zu sehen sein. Hergestellt wurden die Nacktbilder von der damals zwölf- bzw. 13-jährigen Schwägerin schon 1975, 2008 sollen sie vom Angeklagten digitalisiert worden sein. „Ich hatte mit der damals 14-Jährigen eine Liebesbeziehung mit freiwilligen sexuellen Handlungen“, gibt der Unterländer in seiner Aussage an. Er war damals 28 und seit vier Jahren verheiratet. „Ich habe eine verständnisvolle Frau, sie wusste davon“, heißt es weiter.

Ausführliches Beweisverfahren
Bei dem Prozess bei Richterin Silke Wurzinger wird ein ausführliches Beweisverfahren mit einem Dutzend Zeugen durchgeführt werden müssen. Der Prozess ist ganztägig für den 31. März angesetzt, zusätzlich stehen der 1. und 2. April zur Verfügung, falls es drei Tage benötigen sollte, um zu einem Ergebnis zu kommen. Auch Reinhard Haller kommt dabei zu Wort. Er stellte bei einem der mutmaßlichen Opfer eine posttraumatische Belastungsstörung fest. Auch die Mutter des mutmaßlichen Opfers bemerkte damals bei ihrer 11-jährigen Tochter eine krasse Veränderung. Sie wollte plötzlich kein Mädchen mehr sein. Als Erwachsene gab die Frau preis, dass der Opa bei Übergriffen zu ihr immer gesagt habe: „Das macht man mit Mädchen so.“ Einzelne Verwandte sind überzeugt, dass die Mädchen nur um Aufmerksamkeit kämpften und deshalb „derartige Geschichten“ erfunden hätten.

Schuld und Unschuld
Im Raum stehen noch andere Vorwürfe wie beispielsweise Verletzung des Amtsgeheimnisses durch den Pensionisten, auch diese werden genau untersucht. „Mein bislang unbescholtener Mandant, seine Familie und ich haben Vertrauen in den Rechtsstaat. Wir möchten uns nicht medial, sondern in einem fairen Strafprozess zu den Anschuldigungen Einzelner äußern“, sagt Verteidigerin Andrea Concin auf Anfrage. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt jeder Mensch als unschuldig, dies gilt auch in diesem Fall.