In Dornbirn ist die Waffenverbotszone nun mehr als nur eine Idee

Gemessen am Personenaufkommen sei der Bahnhof Dornbirn kein Gewalthotspot, wird die Polizei nicht müde zu betonen. Dennoch könnte nun die Waffenverbotszone kommen.
Dornbirn Eine Waffenverbotszone am Bahnhof und Busbahnhof Dornbirn wird immer wahrscheinlicher. Am Montagnachmittag gab es ein Koordinierungstreffen mit Sicherheitslandesrat Daniel Allgäuer, der Bezirkshauptmannschaft, Landespolizeidirektion, Stadtpolizei und dem zuständigen Stadtrat und ÖVP-Bürgermeisterkandidat Julian Fässler. Solche Treffen finden seit Längerem regelmäßig statt, doch diese Woche stand ein Politikum auf der Tagesordnung: Eine Waffenverbotszone für Dornbirn.

“Mein Eindruck war, dass alle Seiten offen für eine Waffenverbotszone sind”, fasst Fässler zusammen. Bislang sah die Polizei keinen Vorteil in einer solchen Verbotszone. Gemessen daran, dass jeden Tag 24.000 Ein- und Ausstiege stattfinden, sei der Verkehrsknotenpunkt kein Hotspot. Weiters fänden die Gewaltakte grundsätzlich nur innerhalb der Obdachlosen- und Drogenmilieus statt, Außenstehende wären keine Opfer der Gewalt. Ein Alkoholverbot gilt bereits seit Jahren am Bahnhof und Busbahnhof Dornbirn. Erst im Herbst wurde beschlossen, mit weiteren Maßnahmen das Sicherheitsgefühl am Busbahnhof zu stärken, hinzu kommt die Arbeit der Sozialarbeiter im Umfeld.
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Prüfung läuft
Nun prüft die Bezirkshauptmannschaft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Waffenverbotszone gegeben sind. “Wir müssen das sehr sorgfältig prüfen, das ist klar”, spricht sich Allgäuer gegen politische Schnellschüsse aus. “Eine solche Verbotszone muss dann auch rechtlich haltbar sein.” Derzeit laufe die Prüfung noch; sobald ein Ergebnis vorliegt, werde die Öffentlichkeit darüber informiert.
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Nach § 36b Sicherheitspolizeigesetz (SPG) kann die Bezirkshauptmannschaft als Sicherheitsbehörde erster Instanz zeitlich befristet auf jeweils drei Monate eine Waffenverbotszone einrichten, wenn aufgrund gewisser Voraussetzungen zukünftig weitere gefährliche Angriffe gegen Leib und Eigentum von Menschen kommen könnte. Vorangegangene gefährliche Angriffe sind etwa eine solche Voraussetzung. Als Waffe gilt im Gegensatz zum Waffengesetz jeder Gegenstand, der durch seine Eigenschaften und Umstände dazu geeignet ist, für besagte Angriffe genutzt zu werden. Jene Personen, die von Berufs wegen oder “auf Grund einer waffenrechtlichen Bewilligung” eine Waffe mit sich führen, sind von der Verbotszone nicht betroffen. Die Bundes- und Stadtpolizei ist in der Verbotszone ermächtigt, Kleidung, Fahrzeuge und Behältnisse zu durchsuchen und Waffen im Sinn der Waffenverbotszone sicherzustellen. Solche Verbotszonen gibt es etwa am Praterstern in Wien, aber auch Linz und Innsbruck haben bereits Erfahrungen gesammelt.
“Ein Waffenverbot stellt ein zusätzliches Hilfsmittel für die Polizei dar”, sieht Fässler jedoch einen Vorteil. Allheilmittel sei es jedoch keines. “Es gibt nicht den einen Hebel und alles ist gut. Es sind vielmehr zahlreiche Schrauben, an denen gedreht werden muss.” Da die Verbotszone von Gesetz her zeitlich befristet sein muss, biete es sich jedoch als Versuchslauf an. “Ich bin dafür, dass man probiert, ob es etwas nützt und ob es der Polizei hilft.”
Alkoholverbotszone Bahnhofsquartier Dornbirn
