Drohnenalarm über Europa: Was in Österreich erlaubt ist und was nicht

Österreich und die EU regulieren Drohnen strikt im Hinblick auf Sicherheit und Gesetze.
Von Silja Dietrich
Schwarzach Drohnen haben sich vom Spielzeug zum ernst zu nehmenden Werkzeug weiterentwickelt – und legen derzeit immer wieder Flughäfen lahm. In den vergangenen Jahren haben sich aber auch die Regeln für den Einsatz von Drohnen weiterentwickelt.
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Das gilt in Österreich
In der Europäischen Union und damit Österreich ist der Betrieb von Drohnen seit dem 31.12.2020 einheitlich geregelt. Allgemein gilt für alle Drohnen: Der Flug muss im Sichtkontakt erfolgen, Mindestabstände zu Menschen und Gebäuden sind einzuhalten, Flugverbotszonen dürfen nicht überflogen werden, und Datenschutzregelungen müssen beachtet werden. Die Plattform Dronespace bietet eine Übersicht über geltende Flugverbotszonen. In Vorarlberg zählen dazu unter anderem der Flugplatz Hohenems, das Naturschutzgebiet Rheindelta sowie ein Bereich von 1,5 Kilometern um Krankenhäuser – bedingt durch die dortigen Hubschrauberlandeplätze. Auch über Menschenansammlungen darf man normalerweise nicht fliegen.

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Drohnen ab 250 Gramm oder mit Kamera bzw. Sensoren müssen registriert werden, bestimmte Drohnenklassen erfordern einen Drohnenführerschein, und eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Seit dem 01.01.2024 ist Remote ID, ein System zur Identifikation von Drohnen, in der EU gesetzlich vorgeschrieben, um eine digitale Identifizierung von Drohnen zu ermöglichen und illegale Flüge schneller zu erkennen. Kleine Drohnen unter 250 Gramm ohne Sensoren dürfen meist ohne Registrierung geflogen werden, allerdings nur in erlaubten Zonen und unter Sichtkontakt.
Zur interaktiven Karte Austro Control Dronespace
Die Drohnenregulierung unterscheidet zudem zwischen verschiedenen Kategorien. In der “Open”-Kategorie dürfen Drohnen leichter als 250 Gramm bis 120 Meter Höhe unter Sichtkontakt betrieben werden, die Verbote bezüglich Menschenmengen und Sperrzonen gelten dennoch. Schwerere Drohnen oder risikoreichere Einsätze fallen in die “Specific”-Kategorie und erfordern eine Genehmigung durch Austro Control. Für Drohnen mit hohem Risiko, etwa Passagierdrohnen, gilt die “Certified”-Kategorie, die der Genehmigung von regulären Flugzeugen ähnelt.

Sechs Zwischenfälle bei Flughäfen in 2025
Laut Angaben von Austro Control sind derzeit rund 83.500 Drohnenbetreiber in Österreich registriert. Für die Kontrolle und Sanktionierung von Verstößen in Österreich sind die Bezirkshauptmannschaften am jeweiligen Ort des Verstoßes zuständig. Bei Verdacht auf widerrechtlichen Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen unterstützen Bundespolizei und die elf Gemeindewachen die Behörden, etwa bei der Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren. Der Strafrahmen beträgt bis zu 22.000 €.

Wie Austro Control angibt, wurden in den vergangenen Jahren nur vereinzelte Drohnensichtungen im Nahbereich von Flughäfen gemeldet – 2025 etwa eine in Innsbruck und fünf in Wien. Zum Schutz sensibler Zonen gilt in Österreich gemäß EU-Vorgabe eine Pflicht zur Geo-Awareness: Drohnen in der offenen Kategorie müssen Piloten warnen, wenn sie sich verbotenen Flugzonen nähern. Die Drohnendetektion und Gefahrenabwehr fällt in die Zuständigkeit des Innenministeriums; die Einschätzung, ob und wie eine Drohne abgewehrt wird, liegt bei den Sicherheitsbehörden.