Jugendliche hinterlassen Spur der Verwüstung in Feldkircher Schule

Gewalt und Verbrechen / 17.10.2025 • 09:55 Uhr
Design ohne Titel - 1
Ein 18-Jähriger musste sich wegen schwerer Sachbeschädigung vor Gericht verantworten. EC

IT-Gegenstände mutwillig zerstört – Schaden in Höhe von mehreren Tausend Euro.

Feldkirch Dezember 2022, im Erdgeschoss einer Feldkircher Mittelschule ist ein Fenster geöffnet. Gegen halb eins steigen mehrere Jugendliche, in einen mit Computer ausgerüsteten, ebenerdigen Raum ein und hinterlassen eine Spur der Verwüstung. Sie beschädigen Bildschirme, Drucker, Rechner, Computertische, Smart-Watches und andere Geräte. Der Schaden beläuft sich auf über 6000 Euro. Ein 18-jähriger Jugendlicher musste deshalb wegen schwerer Sachbeschädigung vor Gericht. Er ist zurzeit arbeitslos, lebt bei und von den Eltern, 1150 Euro hat er Schulden. Die Schulden resultieren aus offenen Strafen. Er sieht die Tat als „Jugenddummheit“, ein Wort, die Richter Dietmar Nußbaumer angesichts der Schadenshöhe nicht so gerne hört.

Sozialstunden geschwänzt

Dem jungen Mann bot die Staatsanwaltschaft im Rahmen der Diversion bereits einmal an, die Sache im Rahmen von Sozialstunden zu erledigen. Nach 40 Stunden gemeinnütziger Leistung wäre die Sache strafrechtlich erledigt gewesen. Doch nach 20 Stunden kam der Teenager nicht mehr. Staatsanwalt Elias Zortea will nun nicht mehr allzu viel Nachsicht walten lassen: „Er war nicht etwa krank oder verhindert, er hat keine Erklärung, er kam einfach nicht mehr.” Einen Teilbetrag des Schadens wurden von dem Jugendlichen oder dessen Familie zumindest gut gemacht. Nun stehen noch 1166 Euro aus. Auch die muss der Schädiger noch bezahlen.

Geldstrafe

Der junge Mann, der derzeit noch keinen Job hat, wird wegen schwerer Sachbeschädigung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 840 Euro verurteilt. 420 muss er bezahlen, die andere Hälfte wird auf Bewährung ausgesprochen. Mildernd war sein Geständnis, seine bisherige Unbescholtenheit und dass er den Schaden bereits teilweise gut gemacht hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.